Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).
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Was Sie als betroffenes Unternehmen über die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten wissen müssen.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist Teil der EU Green Deal Umsetzung und ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Die EUDR ist Teil des EU Green Deal und enthält Vorgaben für die entwaldungsfreie Gewinnung von Rohstoffen. Für Importeure, Händler und Verarbeiter von Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Rind, Ölpalme und Kautschuk gibt es konkrete Regelungen wie zu gewährleisten ist, dass die jeweiligen Produkte entwaldungsfrei sind. Produkte, die nicht entwaldungsfrei sind oder für die dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Bis 30. Dezember 2025 müssen große und mittlere Unternehmen den entsprechenden Nachweis erbringen, Klein- und Kleinstunternehmen müssen die EUDR bis zum 30.06.2026 umgesetzt haben. Hersteller von Produkten und Händler, die Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Rind, Ölpalme und/oder Kautschuk bzw. Produkte importieren oder herstellen, die solche Rohstoffe enthalten. Große und mittlere Unternehmen müssen die EUDR bis zum 30.12.2025 umgesetzt haben. Als mittlere Unternehmen gelten bereits solche mit einer Bilanzsumme von mehr als 5.000.000 EUR, einem Nettoumsatzerlöse von größer 10.000.000 EUR und mindestens 50 Mitarbeitenden. Lediglich zwei der Merkmale müssen überschritten werden. Alle anderen Unternehmen (auch Kleinstunternehmen) müssen bis zum 30.06.2026 umgesetzt haben. In der EU sind davon ca. 300.000 Unternehmen betroffen. Nutzen
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