Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750.
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 2 Termine verfügbar
- 48 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
Aufgaben, Pflichten und Qualifikation des Veranstaltungsleiters zur sicheren Durchführung von Veranstaltungen.
Nutzen
- Sie kennen die Aufgaben und Pflichten des Veranstaltungsleiters und können die veranstaltungsspezifische Aufbau- und Ablauforganisation gemäß DIN 15750 umsetzen.
- Sie wissen, wie Sie die Aufgaben des Veranstaltungsleiters mit den Funktionen des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder der Sachkundigen Aufsichtsperson gemäß § 40 Abs. 5 Satz MVStättVO in der Doppelfunktion rechtssicher verknüpfen können.
- Sie koordinieren sicher die Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
- Sie erhalten zudem alle notwendigen technischen und administrativen Kenntnisse, um auch als "Sachkundige Aufsichtsperson" (SAP) eine Veranstaltung zu begleiten.
- Sie erwerben Grundkenntnisse zum Aufbau eines veranstaltungsbezogenen Krisenstabes und wissen in Krisen- und Notfällen angemessen zu kommunizieren.
Abschluss
Zertifikat
Zur Feststellung Ihrer erworbenen Kompetenz wird eine Prüfung von PersCert TÜV, der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle von TÜV Rheinland, durchgeführt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungs- und Zertifizierungsverfahrens erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat mit dem Abschlusstitel „Veranstaltungsleiter:in (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ als persönlichen Kompetenznachweis. Dokumente und Informationen (u.a. Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und Ablauf, Gültigkeit, Rezertifizierung, etc.) zum Zertifizierungsprogramm finden Sie auf www.certipedia.com unter der Programm ID 85914.
Nutzen Sie zusätzlich nach erfolgter Zertifizierung die zahlreichen Möglichkeiten eines persönlichen TÜV Rheinland Prüfzeichens mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrem Zertifikat und dem damit verknüpften Prüfzeichen das Vertrauen bei Kunden und Interessenten.
Zielgruppe
Inhalte
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung in der Auf- und Abbauphase einer Veranstaltung
- Arbeitsschutz während der Veranstaltung
- Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 01.06.2015
- Darstellung der veranstaltungsspezifischen und arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 17/18 und DGUV Informationen 215-310 bis 215-316)
- Allgemeine und veranstaltungsspezifische Verkehrssicherungspflichten
- Schutzziele der MVStättVO
- Anforderungen des § 40 MVStättVO an den Einsatz von qualifizierten Veranstaltungstechnikkräften, Subunternehmern, Dienstleistern sowie Koordinatoren
- Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Betreiber, Veranstalter, Veranstaltungsleiter, Aufsichtsführende Person)
- Schriftliche Bestellung und Festlegung von Verantwortungsbereichen und Befugnissen
- Landesspezifische Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
- Anwendungsbereich und Inhalte
- Haftungsfragen
- Erstellung von Bestuhlungsplänen
- Anwesenheitspflicht von Betreuungspersonal
- Einsatz der SAP (§ 40 Abs. 5 Satz 2)
- Betriebsorganisation
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Unterweisungen
- Sicherheitskonzepte
- Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten nach MVStättVO
- Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
- Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
- Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
- Besonderheiten (Stadthallen und Arenen, Veranstaltungen im Freien „Open-Air", über 5.000 Besucher bei Stadtfesten oder Umzügen)
- Kooperation mit Behörden
- Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
- Umgang mit Kontrollbehörden
- Kooperation und Kommunikation in Krisen- und Notfällen an den Schnittstellen zur Polizei und zu Wachkräften
- Aufbau des Krisenmanagements
- Interne und externe Kommunikation im Krisenfall
- Kommunikationstechnik in Krisen- und Notfällen
- Praktische Übungen
- Medienarbeit und PR in Krisensituationen
- Umgang mit Medien und der Öffentlichkeit
- Abschlussprüfung
Hinweise
- Das Zertifikat "Veranstaltungsleiter:in (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750" hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
- Durch eine kostenpflichtige Rezertifizierung haben Sie die Möglichkeit, die Aktualität Ihres Abschlusses nach Teilnahme an einem Auffrischungskurs - ohne erneute Prüfung - alle 3 Jahre zu verlängern.