Die Prüfperson muss eine abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung besitzen.
Elektrotechnische Prüfungen dürfen grundsätzlich von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, wenn sie für die jeweilige Prüftätigkeit fachlich geeignet ist. Maßgeblich sind der konkrete Prüfgegenstand, die anzuwendenden Normen, sichere Messverfahren und die fachgerechte Bewertung der Ergebnisse. Je nach Prüfung können zusätzliche Kenntnisse oder spezielle Seminare erforderlich sein, etwa für ortsveränderliche Betriebsmittel, ortsfeste Anlagen oder besondere Anwendungsfelder.