Gefahrgut Kapitel 1.3 ADR. Beteiligte Person. Auffrischung.
Eintägige Unterweisung im ADR zur Aktualisierung.
Als beschäftigte und beteiligte Person, deren Arbeitsbereich bereits die Beförderung gefährlicher Güter des Verkehrsträgers Straße umfasst, sind Sie gemäß Kapitel 1.3 ADR verpflichtet, regelmäßig (alle 1-2 Jahre) Ihre Fachkenntnisse aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen. Dieses Seminar ist eine anerkannte Wiederholungsschulung.
Nutzen
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Zielgruppe
Geeignet für Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und eine aktuelle Unterweisung entsprechend der regelmäßigen Gesetzesänderungen erhalten müssen.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
- Im Preis ist die aktuelle Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADR) enthalten.
- Teilnehmerfragen können gerne im Vorfeld eingereicht werden.
- Sie erhalten im Anschluss an die Schulung eine detaillierte Schulungsbescheinigung.
- Gerne führen wir diese Schulung auch in Ihrem Unternehmen durch.
- Die zweitägige Grundschulung finden Sie unter der Seminarnr. 39310.
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Gefahrgut Kapitel 1.3 ADR. Beteiligte Person. Auffrischung.
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