Gefahrgutbeauftragter. Grundkurs Verkehrsträger Straße.
- Seminar
- Präsenz
- 14 Termine verfügbar
- 30 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
Erster Verkehrsträger. Vorbereitung auf die IHK-Prüfung in 30 Unterrichtseinheiten.
Nutzen
- Sie erwerben eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter oder Sicherheitsberater.
- Sie wissen, wie Sie als Gefahrgutbeauftragter die Einhaltung der Vorschriften überwachen.
- Sie können einen Jahresbericht erstellen und den Unternehmer beraten.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung vor der IHK erhalten Sie einen Schulungsnachweis der IHK.
Zielgruppe
Anforderungen
Inhalte
- Nationale Rechtsvorschriften, Anforderungen an Verpackungen, Kennzeichnung von Versandstücken, Klassifizierung Erster Verkehrsträger
- Verkehrsträgerbezogene Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport (ADR etc.)
- Verantwortlichkeiten
- Besonderheiten der Klassifizierung
- Dokumentation
- Anforderung zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tanks
- Anforderung an Verpackungen und Kennzeichnung von Versandstücken
- Beförderungsvorschriften und Durchführung der Beförderung
- Praktische Übungen
Hinweise
- Dieser Lehrgang ist von der IHK anerkannt. Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragtenverordung (GbV).
- Der Grundkurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung durch die IHK ab. Je nach Standort findet die Prüfung direkt im Anschluss an die Schulung statt. Für alle weiteren Standorte erfolgt die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK selbstständig durch den Teilnehmer und kann mit der Schulungsbescheinigung bundesweit bei der zuständigen IHK abgelegt werden. (Termine finden Sie auf der IHK Homepage)
- Der Lehrgangspreis enthält Lehrmittel inkl. aktuelles Werk GGVSEB/ADR. D.h. Das Regelwerk zu den Verkehrsträger Straße ist im Seminarpreis enthalten.
- Für eine IHK Prüfung benötigen Sie einen gültigen Schulungsnachweis zum Prüfungszeitpunkt.
- Die IHK-Prüfungsgebühren werden von der zuständigen IHK separat in Rechnung gestellt.
- Das Regelwerk ist bei der IHK-Prüfung als Hilfsmittel zugelassen.