Veranstaltungsleiter (TÜV) - Aufbaukurs
4-tägige Aufbauschulung für Absolventen der Veranstaltungen Sem.-Nr. 10059 oder Sem.-Nr. 10064.
Veranstaltungsleiter unterliegen festen Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken sowie § 38 MVStättVO und DIN 15750. Erfahren Sie, wie Sie Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte erstellen und Abläufe entsprechend koordinieren. Zusätzlich lernen Sie mit der Verantwortung des Betreibers umzugehen und diese gerichtsfest zu dokumentieren.
Nutzen
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Zielgruppe
Betreiber, Veranstalter, Führungskräfte bei Versammlungsstätten, Leiter der Sicherheits- und Ordnungsdienste, Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Führungskräfte/Verantwortliche in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse, Sport oder Schule. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte, Führungskräfte aus dem Gebäudemanagement.Voraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar (Nr. 10059) „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten“ oder dem Seminar (Nr. 10064) „Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO“. Das Zertifikat (nicht älter als 5 Jahre) ist bei der Anmeldung vorzulegen.Abschluss
Zertifikat
Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als "Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit der ID 0000051533. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit Ihrer individuellen ID als Werbesignet zu den unter www.tuv.com/perscert dargestellten Bedingungen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kunden und Interessenten.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
Das Zertifikat "Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750" hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Durch eine kostenpflichtige Rezertifizierung haben Sie die Möglichkeit, die Aktualität Ihres Abschlusses nach Teilnahme an einem Auffrischungskurs - ohne erneute Prüfung - alle 3 Jahre zu verlängern.Terminauswahl
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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