Bau, Gebäude und Immobilien
Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO.
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 2 Termine verfügbar
- 24 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Online durchführbar
Seminarnummer: 10064
Sicherheitskonzepte planen und erstellen nach § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung.
Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungsstätte sind in § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) enthalten.
Nutzen
- Sie lernen die rechtlichen Anforderungen an Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen kennen.
- Sie sind in der Lage, Gefährdungspotenziale bei Veranstaltungen fachgerecht einzuschätzen.
- Sie wissen, welche Aspekte ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen auf Grundlage der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) beinhalten muss.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigung der TÜV Rheinland Akademie.
Zielgruppe
Das Seminar zur Erstellung von Sicherheitskonzepten nach MVStättVO eignet sich besonders gut für Betreiber von Versammlungsstätten, Eventmanager und verantwortliche Personen für Veranstaltungstechnik, Führungskräfte/Verantwortliche in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse und Sport oder Schule sowie Brandschutzbeauftragte, Facility Manager, Architekten, Meister und Ingenieure.
Inhalte
- Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen, Betreiberpflichten nach MVStättVO
- Aufbau eines Sicherheitskonzeptes
- Wie ermittelt man Gefährdungen?
- Kriterien für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
- Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungswege)
- Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungsdienste
- Besonderheiten
- in Stadthallen und Arenen
- bei Veranstaltungen im Freien „Open-Air"
- über 5.000 Besucher bei Stadtfesten oder Umzügen
- Kooperation mit Behörden
- Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien
Hinweise
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Seminar haben Sie die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum „Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ (Seminar Nr. 10078).