Schwimmbadbau - Sachk. n. § 5 ChemikalienVerbV.

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Seminarnummer: 05311

Vorbereitung zur Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalienverbots-Verordnung (mit Prüfung der zuständigen Behörde).

Nach dem Chemikaliengesetz dürfen nur Sachkundige Personen bestimmte gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in Verkehr bringen. Erhalten Sie in unserem Lehrgang für Schwimmbadbau die in § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung vorgeschriebene Sachkunde und bereiten Sie sich bestmöglich auf die Sachkundeprüfung vor.

Nutzen

Der Sachkundelehrgang bereitet Sie intensiv auf die eingeschränkte (ohne Biozide) oder die umfassende (inkl. Biozide) Sachkundeprüfung vor.

Zielgruppe

Betriebsinhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter von Einzel-, Großhandels-, Industrie- und Gewerbeunternehmen, die in der Beratung, im Verkauf und der Abgabe von gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen tätig und verantwortlich sind.

Inhalte

  • Einführung in das Chemikalienrecht
  • Physikalische und chemische Eigenschaften von Stoffen
  • Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Umschlagen von gefährlichen Stoffen
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
  • Toxikologische Eigenschaften wichtiger gefährlicher Stoffe und Stoffgruppen

Hinweise

Auf Wunsch organisieren wir die Prüfung durch das zuständige Landesamt im Anschluss an den Lehrgang.
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Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an dieser Weiterbildung haben:

0800 135 355 77

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