Qualifizierung der unten genannten Personenkreise zur sachkundigen Aufgabenerfüllung im Sinne des Abfall- und Gefahrgutrechts.
Nutzen
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Die Teilnehmer kennen die relevanten gesetzlichen und technischen Grundlagen und wissen diese in der Praxis anzuwenden.
Zielgruppe
Technisches Personal von:
abfallintensiven Betrieben, insbesondere von Entsorgungsfachbetrieben (gem. § 10 EfbV)Betrieben zum Einsammeln und Befördern von Abfällen (gemäß § 4 TgV)Beauftragten Dritten gem. § 5 TgV (mindestens erster Tag des Seminars)Beauftragten Personen (gemäß § 5 GbV), die gefährliche Abfälle verpacken, kennzeichnen, zum Transport übergeben oder für deren Beförderung zuständig sind (unbedingt zweiter Tag).
Inhalte des Seminars
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Anwendung des abfallrechtlichen Regelwerkes
Haftung des Betriebspersonals
Nachweisführung der Abfälle
Ausstattung und Betrieb von Sammel- und Lagerplätzen für Abfälle
Persönliche Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Sonderabfällen
Klassifizierung gefährlicher Abfälle nach ADR/GGVSE
Zugelassene und zulässige Verpackungen, Zusammenpackvorschriften
Kennzeichnung und Beschriftung, Begleitpapiere
Vorbereitung u. Durchführung der Beförderung GGAV, TR Abfälle 002
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