Fachkunde erwerben und aktualisieren
Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV. Anerkannter Lehrgang für Entsorgungsfachbetriebe, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 54 KrWG. 9 Abs. 1 Nr. 3 der EfbV und § 5 Abs. 1 der AbfAEV, ehemals § bestimmen, dass für Leitung / Beaufsichtigung verantwortliche Personen über die erforderliche Fachkunde im behördlich vorgeschriebenen Umfang verfügen müssen.
Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV. Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einer behördlich anerkannten Fortbildung aufrechterhalten. Nutzen Sie unsere behördlich anerkannte Weiterbildung, um Ihre Fachkunde nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV zu aktualisieren.
Erfahren Sie in unserem Seminar Aktuelles Abfallrecht alle Neuerungen und Auswirkungen auf die Praxis. Informieren Sie sich, wie Sie wie auf aktuelle Änderungen richtig reagieren und Rechtsverstöße vermeiden.