Fachkunde nach TRGS 520 – Grundlehrgang.
Qualifizieren Sie sich durch diesen Lehrgang als Fachkraft für gefährliche Abfälle und Gefahrstoffe gemäß TRGS 520.
Nach der TRGS 520 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) müssen Sammelstellen und Zwischenlager mit mindestens einer Fachkraft als Verantwortlicher und einer qualifizierten Stellvertretung besetzt sein. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen das dafür erforderliche Fachwissen über die Gefahren, rechtliche Bestimmungen und entsprechende Schutzmaßnahmen.
Nutzen
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Zielgruppe
Geeignet für Personen, die als Fachkräfte auf stationären oder mobilen Abfallsammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten, gewerblichen, sonstigen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen verantwortlich tätig sind: Betreiber, Leiter und Mitarbeiter von Wertstoffhöfen und Kommunen.Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Nachweis der Fachkunde gemäß TRGS 520 Nr. 5.2 Abs. 2. Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
TRGS 520 Nr. 5.2 stellt folgende Voraussetzungen an die Tätigkeit als Fachkraft:- Chemiespezifische Fachausbildung und einschlägige berufliche Erfahrung
- Ersthelfer-Ausbildung
- Schulung nach Kapitel 1.3 ADR
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundegrundlehrgang gemäß TRGS 520 Nr. 5.2 Abs. 2 (wie dem hier vorliegenden)
Terminauswahl
Fachkunde nach TRGS 520 – Grundlehrgang.
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
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