Qualifizieren Sie sich als Fachkraft für gefährliche Abfälle und Gefahrstoffe gemäß der aktualisierten TRGS 520.
Nach der TRGS 520 (Fassung 09.09.2024) müssen Sammelstellen und Zwischenlager mit mindestens einer Fachkraft als Verantwortlichen und einer qualifizierten Stellvertretung besetzt sein. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen das dafür erforderliche Fachwissen über die Gefahren, rechtliche Bestimmungen und entsprechende Schutzmaßnahmen.
Nutzen
Sie erfüllen die Anforderungen, die gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 (4) i.V. mit Anlage 1.1 an die Fachkunde von Fachkräften gestellt werden.
Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse über die relevanten rechtlichen Bestimmungen, um die von gefährlichen Abfällen ausgehenden Gefahren zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen beim Umgang gemäß TRGS 520 gezielt einzuleiten.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Nach erfolgreicher Lernerfolgskontrolle erhalten Sie einen Nachweis der Fachkunde gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 (4).
Zielgruppe
Geeignet für Personen, die als Fachkräfte auf stationären oder mobilen Abfallsammelstellen und Zwischenlagern
für gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten, gewerblichen, sonstigen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen verantwortlich tätig sind: Betreiber, Leiter und Mitarbeiter von Wertstoffhöfen und Kommunen.
Inhalte
Inhalte gemäß TRGS 520 Anhang 1.1 Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse für die Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen:
Rechtsvorschriften
Durchführung der Sammlung gefährlicher Abfälle
Eigenschaften und Wirkungsweisen gefährlicher Abfälle
Besonderheiten bei der Sammlung von Lithiumbatterien
Lernerfolgskontrolle
Hinweise
Gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 werden unter anderem folgende Anforderungen an Fachkundige Personen gestellt:
Abgeschlossene Ausbildung mit spezifischen chemisch-naturwissenschaftlichen Inhalten oder alternative Erlangung der chemiespezifischen Fachkenntnisse gemäß TRGS 520 Anhang 2
Ersthelfer-Ausbildung
Mindestens Schulung nach Kapitel 1.3 ADR
Erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundegrundlehrgang gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 (4) (wie dem hier vorliegenden)
Jährliche Fortbildung zur Fachkunde, eintägig gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 (5) und Anhang 1.2 (Veranstaltung 05308 Fortbildung nach TRGS 520)
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Fachkunde nach TRGS 520 – Grundlehrgang.
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