Nutzen Sie diese behördlich anerkannte
Weiterbildung, um Ihre Fachkunde nach
§ 9 EfbV und § 5 AbfAEV zu aktualisieren.
Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang aufrechterhalten. Entsorger müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle zwei Jahre weiterbilden, gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV liegt das Intervall bei drei Jahren. Mit der Kurs-Teilnahme erfüllen Sie die Anforderung.
Nutzen
Die Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV macht Sie mit den aktuellen Entwicklungen und Neuerungen des Abfall- und Umweltrechts und der aktuellen Rechtsprechung vertraut.
Sie wissen, wie Sie die Vorschriften in Ihrem Betrieb umsetzen können. Ihr Wissen wird anhand von Fallbeispielen und praktischen Übungen vertieft. So sind Sie für die Anwendung bestens gerüstet.
Sie erhalten einen Fortbildungsnachweis, der die gesetzlich geforderte Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde gemäß EfbV und AbfAEV dokumentiert.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Anerkannter Fortbildungsnachweis gemäß EfbV und AbfAEV.
Zielgruppe
Mit der Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV erfüllen verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben, in Betrieben zur Sammlung und Beförderung von Abfällen sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen ihre Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung.
Anforderungen
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme und den anerkannten Fortbildungsnachweis ist der Nachweis Ihrer Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV (ehemals § 3 BefErlV). Bitte fügen Sie diesen Nachweis Ihrer Anmeldung bei.
Inhalte
Neue Entwicklungen und Aktuelles aus der Rechtsprechung im europäischen und deutschen Abfallrecht
Aktueller Stand und praktischer Vollzug der Regelungen und Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, weiterer abfallrechtlicher Gesetze und untergesetzlicher Regelwerke (u.a. EfbV, AbfBeauftrV, AbfAEV, NachweisV, AVV, GewerbeabfallVO, ElektroG)
Sonstige Umweltvorschriften: Auffrischung, Neuerungen und Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft (u.a. WHG, BImSchG, Gefahrstoffrecht)
Auffrischung, Neuerungen Gefahrgut- und Güterkraftverkehrsrecht, Arbeitsschutzregelungen und betriebliche Umsetzung
Hinweise
Die Teilnehmerzahl der Fortbildung ist auf 25 Personen begrenzt.
Die Fachkunde gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 EbfV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV können Sie durch Teilnahme an unserem Fachkundegrundlehrgang (Seminar- Nr. 06058 ) erwerben.
Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung hat zum 01.06.2014 die Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV, ehemals TgV) abgelöst.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie einen anerkannten Fortbildungsnachweis gemäß EfbV und AbfAEV.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV.
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