Verantwortliche Personen in Betrieben, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, handeln und makeln, müssen ihre Fachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang aufrechterhalten. Entsorger müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV alle zwei Jahre weiterbilden, gemäß § 5 Abs. 3 AbfAEV liegt das Intervall bei drei Jahren.
Nutzen
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Sie sind mit den aktuellen Entwicklungen und Neuerungen des Abfall- und Umweltrechts und der aktuellen Rechtsprechung vertraut.
Sie wissen, wie Sie die Vorschriften in Ihrem Betrieb umsetzen können. Ihr Wissen wird anhand von Fallbeispielen und praktischen Übungen vertieft.
Sie erhalten einen Fortbildungsnachweis, der die gesetzlich geforderte Aufrechterhaltung Ihrer Fachkunde dokumentiert.
Zielgruppe
Mit diesem Seminar erfüllen verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben, in Betrieben zur Sammlung und Beförderung von Abfällen sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen ihre Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme und den anerkannten Fortbildungsnachweis ist der Nachweis Ihrer Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV (ehemals § 3 BefErlV). Bitte fügen Sie diesen Nachweis Ihrer Anmeldung bei.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Anerkannter Fortbildungsnachweis gemäß EfbV und AbfAEV.
Inhalte des Seminars
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Neue Entwicklungen und Aktuelles aus der Rechtsprechung im europäischen und deutschen Abfallrecht
Aktueller Stand und praktischer Vollzug der Regelungen und Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, weiterer abfallrechtlicher Gesetze und untergesetzlicher Regelwerke (u.a. EfbV, AbfBeauftrV, AbfAEV, NachweisV, AVV, GewerbeabfallVO, ElektroG)
Sonstige Umweltvorschriften: Auffrischung, Neuerungen und Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft (u.a. WHG, BImSchG, Gefahrstoffrecht)
Auffrischung, Neuerungen Gefahrgut- und Güterkraftverkehrsrecht, Arbeitsschutzregelungen und betriebliche Umsetzung
Wichtige Hinweise
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
Die Fachkunde gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 3 EbfV bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV können Sie durch Teilnahme an unserem Fachkundegrundlehrgang (Seminar- Nr. 06058 ) erwerben.
Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung hat zum 01.06.2014 die Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV, ehemals TgV) abgelöst.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie einen anerkannten Fortbildungsnachweis gemäß EfbV und AbfAEV.
Terminauswahl
Fortbildung für Fachbetriebe nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 AbfAEV.
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.