Arbeitsschutz
Fachkundige Person für Kühlschmierstoffe
- Seminar
- Präsenz
- 5 Termine verfügbar
- 16 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Seminarnummer: 12020
Befähigte Person nach DGUV Regel 109-003 (bisher BGR 143) und TRGS 611: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen.
Kühlschmierstoffe bestehen aus Flüssigkeiten, die durch eine Vielzahl von Additiven angereichert werden. Diese Flüssigkeitsmischungen können durch Hautkontakt oder durch Einatmen gesundheitliche Schäden hervorrufen. Daher sind beim Umgang mit KSS Schutzmaßnahmen zu treffen. Sie erfüllen die jährliche Unterweisungspflicht gemäß § 12 (1) des Arbeitsschutzgesetzes und § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1
Nutzen
- Sie kennen die Handlungsverpflichtungen und Aufgaben einer Befähigten Person (Sachkundiger) für Kühlschmierstoffe.
- Sie kennen die erforderlichen Prüfungen und Dokumentationen.
- Sie erwerben die erforderliche Sachkunde gemäß der DGUV Regel 109-003 und TRGS 611.
Zielgruppe
Produktionsmitarbeiter, Instandhalter, Maschinenführer, Laboranten, Chemiker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Meister.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
- Befähigte Personen: Aufgaben, Rechte und Pflichten
- Aufbau und Verwendung von Kühlschmierstoffen (KSS)
- Annahme und Einlagerung von KSS
- Ansetzen und Mischen von KSS
- Pflege und Wartung von KSS
- Stoffveränderungen während des Betriebs
- Überwachungsmaßnahmen durch Sachkundige
- Vorbeugende Schutzmaßnahmen
- Schutz vor Hauterkrankungen
Hinweise
Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen.