Elektrotechnik Weiterbildungen und Seminare

Inhaltsverzeichnis

    Elektrotechnisches Wissen für Fach- und Führungskräfte sowie Nicht-Elektrofachkräfte

    Elektrotechnisches Wissen hilft Fach- und Führungskräften, Verantwortung zu übernehmen und Risiken im Berufsalltag zu minimieren. 

    Darüber hinaus bieten wir wertvolle Ausbildungen für Nicht-Elektrofachkräfte als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Efft)“ und „Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)“.

    Unsere Seminare vermitteln praxisnahes Know-how, sensibilisieren für Arbeitssicherheit und unterstützen Sie bei der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen.
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    Themenübersicht Elektrotechnik

    Seminare im Bereich Elektrotechnik von TÜV Rheinland liefern aktuelles Fachwissen und Vorschriftenkenntnisse, um die beruflichen Anforderungen für den sicheren Bau und Betrieb von elektrischen Anlagen optimal zu erfüllen.

    Sie erhalten aktuelles Fachwissen, lernen den Umgang mit rechtlichen Vorgaben und können Zusatzqualifikationen für wiederkehrende Tätigkeiten erwerben, z. B. in der Instandhaltung und Prüfung.

    Wählen Sie aus unserem Schulungsangebot zum Thema Elektrotechnik:

    FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Elektrotechnik-Schulungen und Weiterbildungen

    Welche Anforderungen gibt es für Unternehmen und Mitarbeiter in der Elektrotechnik?

    Der Unternehmer hat nach DGUV Vorschrift 3 - § 3 Grundsätze (1) - dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Darüber hinaus hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.


    Nicht jeder darf jede Tätigkeit ausführen! Für Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln werden besondere Qualifikationen gefordert.

    Welche elektrotechnischen Qualifikationsstufen gibt es?

    Kurzüberblick: Für Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln werden besondere Qualifikationen gefordert. Nicht jeder darf jede Tätigkeit ausführen. Die Tätigkeiten können den Qualifikationsstufen zugeordnet werden:

    • Elektrotechnischer Laie (EL): Keine elektrotechnischen Kenntnisse, nur Nutzung vollständig geschützter Anlagen.
    • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP): Darf definierte Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen.
    • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT): Führt regelmäßig gleichartige Tätigkeiten in seinem Gewerk durch.
    • Elektrofachkraft (EFK): Selbstständiges Arbeiten als geschulte Fachkraft (Berufsausbildung in der Elektrotechnik).
    • Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK): Ist für die fachliche Leitung des Betriebs oder Betriebsteils verantwortlich.


    Normative Hinweise dazu finden Sie in den Normen VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen" sowie in nachfolgenden DGUV Regelwerken:

    Diese Stufen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Qualifikation, Aufgabenbereich und Verantwortung. Mehr zur Einordnung von EuP und EffT finden Sie auf unserer Seite Elektrotechnik für Nichtelektriker. Mehr zu EFK und VEFK finden Sie auf den Seiten Elektrofachkräfte und Elektrotechnik für Führungskräfte.

    Was darf ein Elektrotechnischer Laie (EL)?

    Ein elektrotechnischer Laie verfügt über keine elektrotechnische Qualifikation und darf daher nur elektrische Betriebsmittel und Anlagen bestimmungsgemäß nutzen, wenn ein vollständiger Berührungsschutz gegeben ist. Elektrotechnische Arbeiten darf er nicht eigenständig ausführen.

    Wenn einfache elektrotechnische Tätigkeiten im Unternehmen übernommen werden sollen, kommen je nach Aufgabe eher eine Qualifizierung als EuP oder EffT in Betracht. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite Elektrotechnik für Nichtelektriker.

    Welche Tätigkeiten darf eine Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) übernehmen?

    Eine Elektrotechnisch unterwiesene Person darf einfache, klar festgelegte elektrotechnische Tätigkeiten ausführen, wenn diese unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Sie arbeitet nicht eigenverantwortlich wie eine Elektrofachkraft. Die EuP ist vor allem dort sinnvoll, wo Nichtelektriker im Betrieb einfache elektrotechnische Aufgaben sicher unterstützen sollen.

    Mehr zu Aufgaben, Voraussetzungen und Schulungen finden Sie auf unserer Seite Elektrotechnik für Nichtelektriker.

    Hierfür bieten wir Ihnen u.a. diese Seminare: 

    Welche elektrotechnischen Tätigkeiten darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) übernehmen?

    Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf klar definierte, wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten in einem begrenzten Aufgabenbereich eigenständig durchführen. Die Tätigkeiten müssen fachlich abgegrenzt und im Betrieb eindeutig festgelegt sein.
    Die EffT ist jedoch keine allgemeine Elektrofachkraft für alle elektrotechnischen Arbeiten.

    Mehr zu Voraussetzungen, Ausbildungsweg und Auffrischung finden Sie auf unserer Seite Elektrotechnik für Nichtelektriker.

    Wichtig: Diese Person verfügt nur in ihrem Bereich über Spezialwissen. Sie ist keine Elektrofachkraft. Sobald sich die EffT außerhalb des klar definierten elektrotechnischen Arbeitsbereichs aufhalten, gelten sie als elektrotechnische Laien. Für die Befugnis, auch andere Arbeiten ausführen zu dürfen, muss sie an einer erneuten Schulung teilzunehmen. Von einer EffT können nicht alle elektrotechnischen Arbeiten ausgeführt werden.

    Hierfür bieten wir Ihnen u.a. folgende Seminare:

    Was zeichnet eine Elektrofachkraft (EFK) aus?

    Der Weg zur Elektrofachkraft führt normalerweise über eine mehrjährige Ausbildung. Die Elektrofachkraft ist dort zu finden, wo elektrische Anlagen zum Einsatz kommen, wie z.B. in industriellen Betrieben oder Handwerksfirmen.

    Elektrofachkräfte verfügen aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen über die erforderliche Qualifikation, die ihnen übertragenen elektrotechnischen Arbeiten zu beurteilen und mögliche Gefahren zu erkennen. Die Qualifikation bezieht sich auf den jeweiligen Fach- und Tätigkeitsbereich.

    Mehr zu Qualifikation, Fachkunde, Prüfungen und passenden Seminaren finden Sie auf unserer Seite Elektrofachkräfte >

    Welche Verantwortung trägt eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)?

    Eine verantwortliche Elektrofachkraft ist für die fachliche Leitung des Betriebs oder Betriebsteils verantwortlich und sollte eine Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin, zum Industriemeister/zur Industriemeisterin, zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin, zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master im Bereich Elektrotechnik absolviert haben.

    Neben der Ausbildung sollte sie auch zeitnah in der Elektrotechnik gearbeitet haben und über entsprechende Erfahrung verfügen. Eine stete Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken ist somit unabdingbar.

    Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt zusätzlich zur Fachverantwortung die Aufsichtsverantwortung. Sie hat dann für diesen Betrieb oder Betreibsteil die Unternehmerverantwortung und ist dementsprechend haftbar.

    Mehr zu Aufgaben, Bestellung, Qualifikation und Haftung finden Sie auf unserer Seite Elektrotechnik für Führungskräfte >

    Warum und für wen gilt die jährliche elektrotechnische Unterweisung?

    Gemäß DGUV Vorschrift 1 ist die jährliche elektrotechnische Unterweisung von Elektrofachkräften eine Unternehmerpflicht. Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung mit TRBS, die DGUV Vorschrift 3 (DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)) und die DIN EN 50110-1 fordern die wiederkehrende elektrotechnische Unterweisung.


    Aber:
    Eine jährliche Unterweisung reicht nicht (immer). Die einmal jährlich durchgeführte Unterweisung erfüllt lediglich die Minimalforderung. Im wirklichen betrieblichen Alltag können deutlich häufigere Unterweisungsintervalle notwendig sein. Der Unterweisungsplan sollte immer dann geändert bzw. weitere Unterweisungen können notwendig werden, wenn z.B.:

    • neue Mitarbeiter eingestellt werden/wurden - hier ist die Erstunterweisung stets vor Aufnahme einer Tätigkeit vorgeschrieben.
    • Mitarbeiter wechseln den Arbeitsplatz und erhalten neue Aufgaben oder kommen nach längere Pause (z.B. Elternzeit, Krankheit) wieder zurück in den Betrieb.
    • Eine neue Maschine oder Anlage wurde in Betrieb genommen und/oder der Gefährdungsgrad der Tätigkeit hat sich erhöht.
    • Es ist ein Arbeitsunfall oder Beinahe-Unfall aufgetreten oder ein erhöhter Krankenstand in einer bestimmten Abteilung / bei Mitarbeitern mit bestimmten Aufgaben wird verzeichnet.
    • Sicherheitsvorgaben (z.B. im Technischen Regelwerk oder den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers) haben sich geändert.


    Hierfür bieten wir Ihnen u.a. diese Seminare:

    Was bedeutet: Erhalt der Fachkunde / Stand der Technik?

    Der Erhalt der Fachkunde bedeutet, dass elektrotechnische Kenntnisse, praktische Erfahrung und Vorschriftenwissen regelmäßig aktualisiert werden müssen. Nur so können elektrotechnische Arbeiten sicher, fachgerecht und nach aktuellem Stand der Technik durchgeführt werden.

    Mehr zu Fachkunde, Auffrischung und passenden Weiterbildungen finden Sie auf unserer Seite Elektrofachkräfte.

    Wer darf Elektrotechnische Prüfungen durchführen?

    Die Prüfperson muss eine abgeschlossene elektrotechnische Fachausbildung besitzen.

    Elektrotechnische Prüfungen dürfen grundsätzlich von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, wenn sie für die jeweilige Prüftätigkeit fachlich geeignet ist. Entscheidend sind der konkrete Prüfbereich, die anzuwendenden Normen und die sichere Bewertung der Ergebnisse.

    Mehr zu Prüffachkunde und passenden Seminaren finden Sie auf unserer Seite Elektrofachkräfte.

    Was ist bei der Erweiterung, Änderung und Prüfung der elektrischen Anlage zu beachten?

    Bei der Erweiterung, Änderung und Prüfung elektrischer Anlagen gelten besondere fachliche und rechtliche Anforderungen. Maßgeblich ist unter anderem, ob Arbeiten an anmelde- oder eintragungspflichtigen Anlagen ausgeführt werden und welche Qualifikation das ausführende Unternehmen oder die verantwortliche Fachkraft nachweisen muss.

    Für Unternehmen ist daher eine klare Abgrenzung zwischen allgemeiner elektrotechnischer Tätigkeit, Installationsverantwortung und Betreiberverantwortung wichtig.

    Mehr zu Verantwortung und Qualifikation finden Sie auf unseren Seiten Elektrofachkräfte und Elektrotechnik für Führungskräfte.

    Wann wird kein Eintrag ins Installateurverzeichnis benötigt?

    Wenn elektrische Betriebsmittel oder elektrischer Geräte über vorhandene Klemmen angeschlossen werden oder beim Austauschen von Baugruppen. Ausgeschlossen sind Arbeiten zur Erweiterung einer elektrischen Anlage, auch wenn sie nur dem Anschluss eines elektrischen Betriebsmittels dienen.

    Da die Abgrenzung im Einzelfall entscheidend ist, sollten Unternehmen die geplanten Tätigkeiten und Zuständigkeiten fachlich sauber prüfen. Mehr zu Verantwortlichkeiten im elektrotechnischen Umfeld finden Sie auf unserer Seite Elektrotechnik für Führungskräfte.

    Was ist Arbeiten unter Spannung?

    Arbeiten unter Spannung sind Tätigkeiten, bei denen Personen mit unter Spannung stehenden Teilen in Berührung kommen oder in die Gefahrenzone gelangen können. Solche Arbeiten unterliegen besonders hohen Sicherheitsanforderungen und dürfen nur von dafür qualifizierten und entsprechend ausgebildeten Personen durchgeführt werden.

    Mehr zu Voraussetzungen und passenden Schulungen finden Sie auf unserer Seite Elektrofachkräfte.

    Wer braucht eine Schaltberechtigung Mittelspannung?

    Schalthandlungen in Mittelspannungsanlagen dürfen nur von dafür qualifizierten Elektrofachkräften mit entsprechender Schaltberechtigung durchgeführt werden. Zusätzlich sind betriebliche Einweisung, klare Verantwortlichkeiten und ein definierter Schaltauftrag erforderlich.

    Mehr zu Schaltberechtigung, Praxistraining und Auffrischung finden Sie auf unserer Seite Mittelspannung Seminare.

    Werden die Seminare auch online angeboten?

    Ja, ein Teil unserer Elektrotechnik-Schulungen ist auch als Virtual Classroom oder E-Learning verfügbar. Welche Lernform angeboten wird, hängt vom jeweiligen Seminar und vom erforderlichen Praxisanteil ab.

    Die verfügbaren Formate finden Sie direkt in den jeweiligen Seminarbeschreibungen auf den passenden Seiten.

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    Weiterbildungen 71-80 von 83

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