Prüfung von E-Ladestation und Ladekabel in der Elektromobilität.

Erst- und Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 und DIN EN 61851 (VDE 0122).
Seminar
3 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz
8 Unterrichtseinheiten
Garantie­termine vorhanden
Seminarnummer: 07052
E-Ladestationen (Wallboxen) und E-Ladekabel müssen regelmäßig messtechnisch überprüft werden. Lernen Sie die verschiedenen Normen und Vorschriften kennen, um selbstständig bei der Montage die Erst- und später Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100 und DIN EN 61851 (VDE 0122) abzunehmen.

Nutzen

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Zielgruppe

Elektrofachkräfte, die Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen an E-Ladestationen und E-Ladekabeln durchführen sollen.

Voraussetzungen

Elektrofachkraft.

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

Wenn Sie für den Vertrieb, Planung und Installation von Elektro Ladeinfrastruktur Kenntnisse benötigen empfehlen wir das Seminar "Elektrofahrzeug - Ladestationen Sachkunde", (Seminar Nr. 05525) www.tuv.com/seminar-05525

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Wer darf Elektrotechnische Prüfungen durchführen?

Elektrotechnische Prüfungen sind nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 durchzuführen.

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:

    1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und

    2. in bestimmten Zeitabständen.
    Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

(3) Auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erfüllen nicht die Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eigen­verantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen.

Nähere Informationen finden Sie in folgenden Vorschriften:

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