Unsere Elektrotechnik Weiterbildungen und Seminare vermitteln Ihnen aktuelles Fachwissen und praxisnahe Kompetenzen, damit Sie Verantwortung übernehmen und Risiken im Berufsalltag minimieren können. Das Angebot richtet sich an Fach- und Führungskräfte sowie an Nicht-Elektroniker. Unsere Seminare sind flexibel gestaltbar: Online im Virtual Classroom, als Präsenz-Seminar oder als E-Learning. Nutzen Sie unser breites Portfolio, um Ihre Kompetenzen zu erweitern, die Sicherheit in Ihrem Arbeitsumfeld zu stärken und regulatorische Anforderungen sicher umzusetzen. Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und spiegeln die neuesten Normen, Regelwerke und Praxispotenziale für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen wieder.
Elektrotechnisches Wissen hilft Fach- und Führungskräften, Verantwortung zu übernehmen und Risiken im Berufsalltag zu minimieren.
Darüber hinaus bieten wir wertvolle Ausbildungen für Nicht-Elektrofachkräfte als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Efft)“ und „Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)“.
Unsere Seminare vermitteln praxisnahes Know-how, sensibilisieren für Arbeitssicherheit und unterstützen Sie bei der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen.
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Seminare im Bereich Elektrotechnik von TÜV Rheinland liefern aktuelles Fachwissen und Vorschriftenkenntnisse, um die beruflichen Anforderungen für den sicheren Bau und Betrieb von elektrischen Anlagen optimal zu erfüllen.
Sie erhalten aktuelles Fachwissen, lernen den Umgang mit rechtlichen Vorgaben und können Zusatzqualifikationen für wiederkehrende Tätigkeiten erwerben, z. B. in der Instandhaltung und Prüfung.
Wählen Sie aus unserem Schulungsangebot zum Thema Elektrotechnik:
Der Unternehmer hat nach DGUV Vorschrift 3 - § 3 Grundsätze (1) - dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Darüber hinaus hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Nicht jeder darf jede Tätigkeit ausführen! Für Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln werden besondere Qualifikationen gefordert.
Kurzüberblick: Für Arbeiten an elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Arbeitsmitteln werden besondere Qualifikationen gefordert. Nicht jeder darf jede Tätigkeit ausführen. Die Tätigkeiten können den Qualifikationsstufen zugeordnet werden:
Normative Hinweise dazu finden Sie in den Normen VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen" sowie in nachfolgenden DGUV Regelwerken:
Der elektrotechnische Laie verfügt über keine elektrotechnischen Kenntnisse und darf daher elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur bei vollständigem Berührungsschutz benutzen.
Eine EuP darf nach Unterweisung durch eine Elektrofachkraft einfache elektrotechnische Aufgaben ausführen, wie z. B.:
Die Befugnis ist immer auf eine ganz bestimmte Aufgabe begrenzt und erfolgt unter Aufsicht. Eigene Entscheidungen darf eine EuP nicht treffen.
Für Arbeiten, die für den elektrotechnischen Laien zu gefährlich sind, jedoch nicht zwingend von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden müssen, gibt es die Möglichkeit, eine elektrotechnisch unterwiesene Person auszubilden. Die elektrotechnisch unterwiesene Person darf einfache elektrotechnische Tätigkeiten (wie oben genannt) durchführen und eine Elektrofachkraft bei verschiedenen Arbeiten unterstützen. Sie besitzt jedoch keine Erlaubnis zum eigenständigen Agieren.
Voraussetzung ist immer, dass die Elektrofachkraft die elektrotechnisch unterwiesene Person über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt hat. Außerdem ist die Belehrung über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unabdingbar. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Unter „Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ ist nicht zu verstehen, dass diese ständig zugegen sein muss. Sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, ob die erteilten Anweisungen beachtet werden und sicherheitsgerecht gearbeitet wird und ist insoweit für die übertragenen Tätigkeiten verantwortlich.
Hierfür bieten wir Ihnen das Seminar:
Für einen speziellen Bereich kann eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) annähernd die Befugnisse einer Elektrofachkraft erhalten. Nach Besuch einer mehrtägigen Schulung und bei Bestehen der Prüfung erhält die EffT die Erlaubnis „gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln“, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festzulegen sind eigenständig auszuführen. So ist Sie z.B. in der Lage, Abschaltungen vorzunehmen, die Spannungsfreiheit zu prüfen und alle nötigen Arbeiten ohne Anleitung durchzuführen.
Wichtig: Diese Person verfügt nur in ihrem Bereich über Spezialwissen. Sie ist keine Elektrofachkraft. Sobald sich die EffT außerhalb des klar definierten elektrotechnischen Arbeitsbereichs aufhalten, gelten sie als elektrotechnische Laien. Für die Befugnis, auch andere Arbeiten ausführen zu dürfen, muss sie an einer erneuten Schulung teilzunehmen. Von einer EffT können nicht alle elektrotechnischen Arbeiten ausgeführt werden.
Hierfür bieten wir Ihnen u.a. folgende Seminare:
Der Weg zur Elektrofachkraft führt normalerweise über eine mehrjährige Ausbildung. Die Elektrofachkraft ist dort zu finden, wo elektrische Anlagen zum Einsatz kommen, wie z.B. in industriellen Betrieben oder Handwerksfirmen.
Aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen kann die Elektrofachkraft die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen und vermeiden, die von der Elektrizität ausgehen können. Jede Elektrofachkraft kann nur in dem Bereich, in dem sie zeitnah Berufserfahrungen erworben hat, als Fachkraft angesehen werden.
Normative Hinweise dazu finden Sie in den Normen VDE 1000-10 und DGUV Informationen 203-002.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft ist für die fachliche Leitung des Betriebs oder Betriebsteils verantwortlich und sollte eine Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker/zur staatlich geprüften Technikerin, zum Industriemeister/zur Industriemeisterin, zum Handwerksmeister/zur Handwerksmeisterin, zum Diplomingenieur/zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master im Bereich Elektrotechnik absolviert haben.
Neben der Ausbildung sollte sie auch zeitnah in der Elektrotechnik gearbeitet haben und über entsprechende Erfahrung verfügen. Eine stete Weiterbildung zur Auffrischung der Kenntnisse von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken ist somit unabdingbar.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt zusätzlich zur Fachverantwortung die Aufsichtsverantwortung. Sie hat dann für diesen Betrieb oder Betreibsteil die Unternehmerverantwortung und ist dementsprechend haftbar.
Normative Hinweise dazu finden Sie in den Normen VDE 1000-10 und DGUV Informationen 203-002.
Hierfür bieten wir Ihnen u.a. folgende Seminare:
Gemäß DGUV Vorschrift 1 ist die jährliche elektrotechnische Unterweisung von Elektrofachkräften eine Unternehmerpflicht. Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung mit TRBS, die DGUV Vorschrift 3 (DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3)) und die DIN EN 50110-1 fordern die wiederkehrende elektrotechnische Unterweisung.
Aber: Eine jährliche Unterweisung reicht nicht (immer). Die einmal jährlich durchgeführte Unterweisung erfüllt lediglich die Minimalforderung. Im wirklichen betrieblichen Alltag können deutlich häufigere Unterweisungsintervalle notwendig sein. Der Unterweisungsplan sollte immer dann geändert bzw. weitere Unterweisungen können notwendig werden, wenn z.B.:
Hierfür bieten wir Ihnen u.a. diese Seminare:
Die Betriebssicherheitsverordnung fordert den Erhalt der Fachkunde für Tätigkeiten in der Instandhaltung oder bei der Prüfung von Anlagen und Betriebsmitteln. Zu den Anforderungen an die Fachkunde zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.
Elektrotechnische Prüfungen sind nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 durchzuführen.
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
(3) Auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erfüllen nicht die Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eigenverantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen.
Nähere Informationen finden Sie in folgenden Vorschriften:
Hierfür bieten wir Ihnen u.a. diese Seminare:
Nach § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. in den „Grundsätzen für die Zusammenarbeit von Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Elektroinstallateuren bei der Ausführung und Unterhaltung von elektrischen Anlagen im Anschluss an das Niederspannungsnetz der EVU“ dürfen Errichtung, Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung neben dem Netzbetreiber selbst nur durch ein in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis ist vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig.
Das Unternehmen muss u.a. in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sein. Weiterhin wird ein Qualifikationsnachweis der verantwortlichen Elektrofachkraft gefordert sowie eine nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) erforderliche Gewerbe-Anzeige-Betriebs-Haftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang (frühere Empfehlung des LIA NRW: mindestens 1,5 Mio. € pauschal für Personen-und Sachschäden).
Wenn elektrische Betriebsmittel oder elektrischer Geräte über vorhandene Klemmen angeschlossen werden oder beim Austauschen von Baugruppen. Ausgeschlossen sind Arbeiten zur Erweiterung einer elektrischen Anlage, auch wenn sie nur dem Anschluss eines elektrischen Betriebsmittels dienen.
In der DGUV Regel 103-011 ist das Arbeiten unter Spannung wie folgt definiert:
Arbeiten unter Spannung (AuS) ist jede Arbeit, bei der eine Person mit Körperteilen
oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen)
unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt.
Unter Spannung dürfen nur Personen arbeiten, welche nach der DGUV Regel die Voraussetzungen erfüllt und ausgebildet wurden.
Personen, die Schalthandlungen durchführen, benötigen eine spezielle Ausbildung. Diese Tätigkeiten dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Weiterhin ist eine spezielle Ausbildung zum Schalten, die sogenannte Schaltberechtigung erforderlich. Zusätzlich ist eine Einweisung des Anlagenverantwortlichen nötig. Der Anlagenverantwortliche erteilt dem Schaltberechtigten den Schaltauftrag.
Für die einzelnen Tätigkeiten werden unterschiedliche Schulungen gefordert:
Ja, einige unserer Schulungen – wie z. B. das Seminar ‚Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)‘ – stehen auch als E-Learning-Variante oder im Virtual Classroom zur Verfügung. Diese Formate bieten Flexibilität und Praxisnähe gleichzeitig.
Dann lernen Sie sicher, effizient und flexibel mit unserem E-Learning – Ihr Weg zu einem besseren Verständnis!