Prüfungen ortsfester elektrischer Betriebsmittel. Messpraktikum.

Sicherheit durch sachgemäße Kontrolle nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100.
Seminar
5 Termine verfügbar
Teilnahmebescheinigung
Präsenz
8 Unterrichtseinheiten
Seminarnummer: 07251
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig messtechnisch überprüft werden. Hier können Sie die häufigsten Messungen an verschiedenen Messplätzen in der Praxis durchführen. Dabei durchlaufen Sie den kompletten Prüfablauf von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln mit Fehlersuche und Dokumentation unter einbeziehen der Normen und Vorschriften.

Nutzen

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Zielgruppe

Elektrofachkräfte, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel installieren oder betreiben und nach VDE 0100 / VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) zu Prüfungen verpflichtet sind.

Inhalte des Seminars

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Wer darf Elektrotechnische Prüfungen durchführen?

Elektrotechnische Prüfungen sind nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 durchzuführen.

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden:

    1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und

    2. in bestimmten Zeitabständen.
    Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

(3) Auf Verlangen des Unfallversicherungsträgers ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erfüllen nicht die Anforderungen an Prüfpersonen, um wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eigen­verantwortlich durchführen zu können. Sie dürfen jedoch die Prüfperson bei der Durchführung der Prüfungen innerhalb eines Prüfteams unterstützen.

Nähere Informationen finden Sie in folgenden Vorschriften:

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