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Befähigte Person (Aufzugswärter) für Aufzüge - Sachkenntnis für mehr Sicherheit nach BetrSichV und TRBS 3121 / 2181.
Fachkunde für die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Stetigförderern.
Fachkundige Gefährdungsbeurteilung und
Überwachung von Gerüstkonstruktionen bei
deren Nutzung.
Sachkunde für die Überprüfung der
kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren.
Garantieren Sie als Befähigte Person für Leitern und Tritte sowie für Fahrgerüste durch wiederkehrende Prüfungen Sicherheit.
Praxiskurs zur regelmäßigen Prüfung der Schutzausrüstung - DGUV-Grundsatz 312-906.
Qualifizieren Sie sich zur regelmäßigen
Überprüfung von Fahrtreppen und
Fahrsteigen nach BetrSichV und DIN EN 115.
Erhalten Sie die Sachkunde zu gesetzlichen
und technischen Regeln für die Prüfung von
Steigleitern und Steiggängen.
Erhalten Sie das Fachwissen zum Schutz gegen die erhöhte Gefährdung bei der Durchführung von Arbeiten an Aufzugsanlagen.
DGUV Grundsatz 309-011: Fachkunde im
eingeschränkten Aufgabengebiet für
spezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Arbeitsschutz Bau, Gebäude und Immobilien Technik