Outsourcing, Beauftragung Externer (auch Freier Mitarbeiter) tangieren den Datenschutz, sofern diese Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten haben, wie z.B. bei Verarbeitung von Daten im Auftrag oder bei Pflege, Wartung und Support. Die Regeln der DSGVO stellen einige Anforderungen an die erforderlichen Verträge zur Auftragsverarbeitung.
Nutzen
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Sie erfahren, wann gemäß DSGVO ein Fall der Auftragsverarbeitung vorliegt und was das für Sie als Auftraggeber bedeutet.
Sie wissen, welche Dokumentationen und Prozesse eingerichtet werden müssen.
Sie erfahren, wie die EU-DSGVO die Haftung neu verteilt und was Ihrerseits unternommen werden muss, um die Risiken zu Ihren Gunsten zu verlagern.
Es werden Handlungsspielräume aufgrund realer Fälle aus der Praxis (Aufsicht, Rechtsprechung) aufgezeigt und diskutiert.
Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, Compliancebeauftragte, Mitarbeitende aus IT, Organisation, Marketing bzw. Beschäftigte mit Vergabekompetenz.
Inhalte des Seminars
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Rechtsgrundlagen für das Outsourcing – inkl. Wandel vom alten BDSG zur EU-DSGVO und neuem BDSG.
Wann liegt Auftragsverarbeitung vor – Fällt jede Beauftragung von Dienstleistern darunter?
Welche Pflichten sind vom Auftraggeber, welche vom Auftragsverarbeiter umzusetzen?
Wie ist die Einhaltung dieser Vorgaben zu überwachen?
Welche Abläufe sind bei Auswahl, Beauftragung und Überwachung von Auftragsverarbeitern einzurichten?
Freie Mitarbeiter: Vereinbarungen und zu treffende Regelungen
Fälle aus der Praxis (Aufsicht, Rechtsprechung, Mustervertrag)
Lernen Sie unsere Experten kennen
Stefan Maas
Fachanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Gründer und Inhaber einer seit 1998 auf die Bereiche Kommunikation, Marken, Werbung und Datenschutz spezialisierten Kanzlei. Er ist beratend, vor Gericht und seit Jahren als Fachdozent tätig.
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