Laut Pflanzenschutzgesetz müssen alle Pflanzenschutz-Sachkundigen jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen. Sachkundig müssen Personen sein, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über die Anwendung beraten oder die Anwendung beaufsichtigen sowie Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen. Für Personen, die am 14.02.2012 sachkundig waren, läuft dieser erste Dreijahreszeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015. Für diejenigen, die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind, gilt dagegen das Datum der Ausstellung das Sachkundenachweises (Karte). Diese Fortbildung orientiert sicher an den in § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz und § 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 geforderten Inhalten.
Nutzen
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Sie können die strengeren gesetzlichen Regelungen des aktuellen Gesetzes bei den Kunden sachkundig und praxisorientiert anwenden.
Ihr Sachkundenachweis ist erneut 3 Jahre gültig.
Zielgruppe
Personen, die
beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden
über den Pflanzenschutz beraten
andere Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen,
Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Agrarbereich (Landwirt/ Gärtner/ Forstwirt) oder Sachkundeausbildung Pflanzenschutz mit Abschlussprüfung.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigung der TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Inhalte des Seminars
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Pflichthemen
Rechtsgrundlagen (wesentliche rechtliche Bestimmungen im Pflanzenschutz)
Integrierter Pflanzenschutz (Maßnahmen und Instrumente des integrierten Pflanzenschutzes)