Auffrischungsschulung Pflanzenschutzsachkunde.
Gemäß § 9, Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz und § 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung vom 27. Juni 2013.
Laut Pflanzenschutzgesetz müssen alle Pflanzenschutz-Sachkundigen jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildung teilnehmen. Sachkundig müssen Personen sein, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über die Anwendung beraten oder die Anwendung beaufsichtigen sowie Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen. Für Personen, die am 14.02.2012 sachkundig waren, läuft dieser erste Dreijahreszeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015. Für diejenigen, die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind, gilt dagegen das Datum der Ausstellung das Sachkundenachweises (Karte). Diese Fortbildung orientiert sicher an den in § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz und § 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 geforderten Inhalten.
Nutzen
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Zielgruppe
Personen, dieVoraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung im Agrarbereich (Landwirt/ Gärtner/ Forstwirt) oder Sachkundeausbildung Pflanzenschutz mit Abschlussprüfung.Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Teilnahmebescheinigung der TÜV Rheinland Akademie GmbH.Inhalte des Seminars
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