Bau, Gebäude und Immobilien

Das Honorar von Architekten und Ingenieuren rechtssicher abrechnen.

  • Seminar
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Seminarnummer: 17550

Grundlagen nach BGB und HOAI.

Das Honorar von Architekten und Ingenieuren wird häufig unter der verkürzten Perspektive der HOAI betrachtet. Dabei gerät aus dem Blick, dass der Honoraranspruch der Architekten auf § 650p BGB und nach der Abschaffung des zwingenden Preisrechts auf der vertraglichen Vereinbarung der Parteien beruht.

Nutzen

  • In dem Seminar erlernen die Teilnehmenden, wie das Honorar im Planervertrag rechtssicher vereinbart werden kann und welche rechtlichen Fallstricke drohen.
  • Die Teilnehmenden erfahren, was rechtlich und wirtschaftlich bei der Vertragsabwicklung zu beachten ist, von der Akontorechnung, der Abnahme bis zur Schlussrechnung und deren Durchsetzung.
  • Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, eigenständig eine Rechnung erstellen bzw. prüfen zu können. Damit kann sich der Architekt, aber auch der Bauherr auf seine Aufgaben beim Bauwerk konzentrieren.

Zielgruppe

Architekten, Bauingenieure, Fachplaner am Bau und deren Mitarbeitende, Mitarbeitende von Bauträgern und professionellen Bauherrn sowie der öffentlichen Hand

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen der Honorare von Architekten, Bauingenieuren und Fachplaner im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB
  • Regelungen und Rechtweite der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI
  • Verbraucherschutz, Akquise, Schwarzarbeit in Architektenverträgen
  • Wahl der Vergütungsregelungen: Pauschalvereinbarung, Stundenlohnabrechnung
  • Anrechenbare Kosten, Leistungsbild, Honorarzone als Kriterium der Abrechnung
  • Zuschlag für Umbau, Bauzeitverlängerung
  • Nachträge
  • Abrechnung von Nebenkosten, Inkasso und die Einschaltung eines Anwalts
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