Das Honorar von Architekten und Ingenieuren wird häufig unter der verkürzten Perspektive der HOAI betrachtet. Dabei gerät aus dem Blick, dass der Honoraranspruch der Architekten auf § 650p BGB und nach der Abschaffung des zwingenden Preisrechts auf der vertraglichen Vereinbarung der Parteien beruht.
Nutzen
In dem Seminar erlernen die Teilnehmenden, wie das Honorar im Planervertrag rechtssicher vereinbart werden kann und welche rechtlichen Fallstricke drohen.
Die Teilnehmenden erfahren, was rechtlich und wirtschaftlich bei der Vertragsabwicklung zu beachten ist, von der Akontorechnung, der Abnahme bis zur Schlussrechnung und deren Durchsetzung.
Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, eigenständig eine Rechnung erstellen bzw. prüfen zu können. Damit kann sich der Architekt, aber auch der Bauherr auf seine Aufgaben beim Bauwerk konzentrieren.
Zielgruppe
Architekten, Bauingenieure, Fachplaner am Bau und deren Mitarbeitende, Mitarbeitende von Bauträgern und professionellen Bauherrn sowie der öffentlichen Hand
Inhalte
Rechtliche Grundlagen der Honorare von Architekten, Bauingenieuren und Fachplaner im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB
Regelungen und Rechtweite der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI
Verbraucherschutz, Akquise, Schwarzarbeit in Architektenverträgen
Wahl der Vergütungsregelungen: Pauschalvereinbarung, Stundenlohnabrechnung
Anrechenbare Kosten, Leistungsbild, Honorarzone als Kriterium der Abrechnung
Zuschlag für Umbau, Bauzeitverlängerung
Nachträge
Abrechnung von Nebenkosten, Inkasso und die Einschaltung eines Anwalts