Der VOB-Pauschalvertrag.

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Seminarnummer: 17551

Aus Auftragnehmer und Auftraggeberseite.

In den letzten Jahren ist sowohl im privatgewerblichen Bereich, insbesondere aber auch bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge, ein zunehmender Trend zu Pauschalverträgen festzustellen. Dem Praktiker von Auftraggeberseite stellt sich die Frage, welche Leistungen er vom Auftragnehmer für den vereinbarten Pauschalpreis verlangen kann, ob und wie sich hierauf Änderungen und Ergänzungen des ursprünglichen Vertrages auswirken. Umgekehrt ist für den wirtschaftlichen Erfolg des Auftragnehmers die Kenntnis maßgeblich, unter welchen Voraussetzungen vom Auftraggeber eine zusätzliche Vergütung verlangen kann, ob und wann Nachträge zu welchen Preisen möglich sind. Beide Vertragsparteien müssen wissen, wie die Abrechnung erfolgen muss, wenn der Pauschalvertrag vorzeitig beendet wird.

Nutzen

Das Seminar behandelt den Pauschalvertrag unter den oben angeführten und weiteren Fragestellungen in für den Baupraktiker verständlicher Form aus Auftraggeber und Auftragnehmerperspektive.

Zielgruppe

Alle Personen, die als Auftraggeber, Auftragnehmer oder auch Beschäftigte mit der Planung, Durchführung und Kontrolle von Bauwerkleistungen zu tun haben.

Inhalte

  • Rechtliche Regelungen zum Pauschal(preis)vertrag
  • In welchen Formen kommt der Pauschalvertrag in der Praxis vor?
Detail-Pauschalvertrag (in Abgrenzung zum EPVertrag) Global-Pauschalvertrag Mischformen
  • Pauschalvertrag und öffentliche Aufträge
  • Was ist vom Pauschalpreis umfasst?
Beim Detail-Pauschalvertrag Beim Detail-Pauschalvertrag mit "Komplettheitsklausel" Beim (einfachen) Global-Pauschalvertrag Beim (komplexen) Global-Pauschal-Vertrag mit funktionaler Leistungsbeschreibung
  • Wann und wie ändert sich der (vereinbarte) Pauschalpreis bei:
Mengenänderungen Leistungsänderungen Zusatzleistungen Wegfall von Leistungen Vom Auftraggeber nicht angeordneter geänderter oder zusätzlicher Leistung des Auftragnehmers Kalkulationsfehlern des Auftragnehmers
  • Die Abrechnung des Pauschalvertrags nach der Kündigung
Beim vollständig durchgeführten Pauschalvertrag Beim "abgebrochenen" Pauschalvertrag
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