Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Photovoltaik Teil 2.

  • Seminar
  • Präsenz
  • Zurzeit keine Termine
  • 40 Unterrichtseinheiten
  • Zertifikat
Seminarnummer: 07266

Teil 2: Praktische Unterweisung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) / DGUV Grundsatz 303-001 (ehem. BGG 944).

Der § 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerkern, Fremdgewerke anzubieten, wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen. Voraussetzung für eine Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten an Photovoltaikanlagen ist eine praktische Unterweisung.

Nutzen

Ihre Mitarbeiter erhalten laut Durchführungsanweisung zur BGV die vorgeschriebene praktische Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten an Photovoltaikanlagen. Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis. Die Einweisung und schriftliche Bestellung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ muss durch einen Fachvorgesetzten / eine Elektrofachkraft des jeweiligen Betriebes vorgenommen werden.

Zielgruppe

Facharbeiter und Meister z.B. aus den Gewerken Sanitär, Heizung, Klima ebenso Dachdecker, Zimmerer.

Inhalte

  • Kabel, Leitungen und Anschlusstechnik
  • Installationsmaterialien
  • Montagetechnik von PV-Modulen
  • Anschluss von PV-Modulen an vorhandene Blitzschutzanlage
  • Anschluss an den vorhandenen Steuerschrank
  • Inbetriebnahme (Abnahmeprotokoll)
  • Praktische Abschlussprüfung

Hinweise

  • Zusätzlich zu dem Seminar ist der Nachweis von 40 Std. theoretischer Kenntnisse (z.B. Seminar 07166) erforderlich, um den Richtlinien der BGV zu entsprechen.
  • Weiterhin muss im Betrieb eine anlagenspezifische Einweisung durch eine Fachkraft erfolgen.
Der Anschluss der PV-Anlage an das örtliche Stromnetz muss vorhanden sein bzw. durch ein eingetragenes Elektrounternehmen hergestellt werden.
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