Teil 2: Praktische Unterweisung nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) / DGUV Grundsatz 303-001 (ehem. BGG 944).
Der § 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerkern, Fremdgewerke anzubieten, wenn sie mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen. Voraussetzung für eine Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten an Photovoltaikanlagen ist eine praktische Unterweisung.
Nutzen
Ihre Mitarbeiter erhalten laut Durchführungsanweisung zur BGV die vorgeschriebene praktische Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten an Photovoltaikanlagen. Dieses Seminar dient dem Fachkundenachweis. Die Einweisung und schriftliche Bestellung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ muss durch einen Fachvorgesetzten / eine Elektrofachkraft des jeweiligen Betriebes vorgenommen werden.
Zielgruppe
Facharbeiter und Meister z.B. aus den Gewerken Sanitär, Heizung, Klima ebenso Dachdecker, Zimmerer.
Inhalte
Kabel, Leitungen und Anschlusstechnik
Installationsmaterialien
Montagetechnik von PV-Modulen
Anschluss von PV-Modulen an vorhandene Blitzschutzanlage
Anschluss an den vorhandenen Steuerschrank
Inbetriebnahme (Abnahmeprotokoll)
Praktische Abschlussprüfung
Hinweise
Zusätzlich zu dem Seminar ist der Nachweis von 40 Std. theoretischer Kenntnisse (z.B. Seminar 07166) erforderlich, um den Richtlinien der BGV zu entsprechen.
Weiterhin muss im Betrieb eine anlagenspezifische Einweisung durch eine Fachkraft erfolgen.
Der Anschluss der PV-Anlage an das örtliche Stromnetz muss vorhanden sein bzw. durch ein eingetragenes Elektrounternehmen hergestellt werden.