Kombination Medizinprodukt – Arzneimittel.

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Seminarnummer: 09456

Anforderungen an Konformitätsbewertungs- und Konsultationsverfahren.

Immer mehr Medizinprodukte werden mit pharmakologisch wirksamen Substanzen kombiniert. Für diese Kombination gelten besondere Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren. In der Regel muss zusätzlich eine Arzneimittelbehörde im Rahmen eines Konsultationsverfahrens eingebunden werden.

Nutzen

Das Seminar macht Sie mit den geltenden Vorschriften vertraut und Sie erhalten Antworten und praktische Hinweise zum Ablauf und zur Umsetzung der Anforderungen.

Zielgruppe

QM-Beauftragte, Zulassungsbeauftragte, Produktmanager, Entwickler aus Unternehmen der Medizinprodukteindustrie, die Kombinationsprodukte herstellen.

Inhalte

  • Regulativer Hintergrund für die Kombination von Medizinprodukten und Arzneimitteln (RL 93/42/EWG, 90/385/EWG)
  • Abgrenzung Arzneimittel – Medizinprodukt unter Berücksichtigung der MEDDEV 2.1/3
  • Begriffe aus der Arzneimittelzulassung
  • Unterschiede zwischen Arzneimittelzulassungs- und Konformitätsbewertungsverfahren
  • Abgrenzung der Veranwortlichkeiten im Konsultationsverfahren
  • Ablauf von Konsultationsverfahren und Tipps für eine zügige Abwicklung
  • Dokumentation zur Durchführung des Konsultationsverfahrens
  • Besonderheiten bei der Entwicklung von Kombinationsprodukten und häufig gemachte Fehler
  • Zusätzliche Anforderungen an die Produktdokumentation von Kombinationsprodukten

Hinweise

Die Inhalte der Seminare berücksichtigen den aktuellen Stand der Regularien/Harmonisierung.

  • Als Teilnehmer dieses Seminars erhalten Sie den Bonus eines vierwöchigen kostenfreien Vollzugriffs auf die Online-Portale „Der CE-Routenplaner digital“ (www.tuev-media.de/mpr-digital) und „Praxis Medizinprodukterecht“ (www.tuev-media.de/pmr-digital).
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