Qualifizieren Sie sich mit dieser
Weiterbildung zur Arbeit an Wärmepumpen
nach ChemKlimaschutzV Kat. II.
Gemäß der Chemikalien-Klimaschutzverordnung dürfen Arbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur von zertifiziertem Personal durchgeführt werden. Erhalten Sie in dieser Weiterbildung für Kälte- und Klimatechnik die nötige Sachkunde zur Rückgewinnung von Kältemitteln.
Nutzen
Sie dürfen mit der Sachkundebescheinigung Kat. II Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf an allen Anlagen durchführen.
Sie sind qualifiziert zur Rückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung an Kälteanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg (5t CO2 Äquivalent) flourierten Treibhausgasen (bei hermetisch geschlossenen Systemen weniger als 6 kg (10t CO2 Äquivalent)).
Zielgruppe
Dieser Kurs wendet sich an alle, die an Wärmepumpen und Splitgeräten arbeiten und damit ein Zertifikat der Kategorie II gemäß § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung erwerben wollen.
Anforderungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine gewerblich-technische oder handwerkliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat (Nachweis erforderlich).
Inhalte
Physikalische Grundlagen
Umweltauswirkungen von Kältemitteln
Kältemittel (einschl. brennbare Kältemittel) und Kältemaschinenöle
Rohrleitungen
Verbindungstechniken der Klima- und Kältetechnik
Gesetze, Verordnungen und Vorschriften (EG und national)
Steuerung von Klimaanlagen
Verbindungstechniken wie Hartlöten
Biegen von Rohren
Kreisprozess aufnehmen
Einstellen von Druckschaltern
Dichtheitsprüfungen
Befüllen und Entnehmen von Kältemitteln
Prüfung
Hinweise
Möchten Sie sich auf die Sachkundeprüfung gemäß ChemKlimaschutzV Kategorie II vorbereiten, jedoch im Umgang mit Kälteanlagen? Dann besuchen Sie die Einstiegsqualifizierung in die Kältetechnik (Seminar-Nr. 12101).
Möchten Sie die Sachkundebescheinigung gemäß ChemKlimaschutzV Kategorie I erwerben? Dann besuchen Sie zusätzlich die Aufbauqualifizierung (Seminar-Nr. 12102).
Nach bestandener schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung wird ein Zertifikat der Kategorie II gemäß § 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung in Verbindung mit Art. 5 Verordnung (EG) Nr. 303/2008 verliehen.
Für umfassende Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist es außerdem erforderlich, mindestens über eine Qualifikation als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)" zu verfügen (z.B. Seminar 07100 + 07110). Damit können definierte elektrotechnische Arbeiten eigenverantwortlich ausgeführt und Kosten eingespart werden.
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Sachkunde Kat. II für Wärmepumpen und Split-Klimageräte.
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