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Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung.
Pflichten, Befugnisse und Haftung beim Bau
und Betrieb eines Gebäudes aus
baurechtlicher Sicht.
Aktualisieren Sie als Brandschutzbeauftragter Ihr Wissen nach Vorgabe des vfdb und der DGUV–I 205-003 alle drei Jahre.
Brandschutz im Bestand: Instandhaltung,
Betreiberpflichten, Gestaltungsoptionen,
Organisation, Planung, Kennzahlen.
Sichere und wirkungsvolle Benutzung von
Atemschutzgeräten.
Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung.
Sicherheitskonzepte planen und erstellen nach § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung.
Gefährdungsanalyse, Brandschutzordnung,
Alarm-, Feuerwehr-, Flucht- und
Rettungswegpläne.
Fachkunde nach ASR und DIN Vorschriften
für ordnungsgemäße Flucht- und
Rettungswege und deren Kennzeichnung.
Arbeitsschutz Bau, Gebäude und Immobilien Technik