Arbeitsschutz
Jährliche Unterweisung Atemschutzgeräteträger (DGUV 112-190) - Filtergeräte.
- Seminar
- Präsenz
- 2 Termine verfügbar
- 4 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
Seminarnummer: 14131
Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung.
Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).
Nutzen
- Lernen Sie den sicheren Umgang mit Atemschutzgeräten (filtrierend) sowie die ordnungsgemäße Pflege.
- Sie wissen um das sichere Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht.
Zielgruppe
Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (filtrierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen (z. B. Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie, Stadtwerke).
Anforderungen
Sie müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.2 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und kann auch keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!)
- Körperliche Belastbarkeit, technisches Verständnis
- Keine Gesichtsbehaarung und kein Gesichtsschmuck
- Mindestalter: 18 Jahre
Inhalte
- Zweck des Atemschutzes
- Gesetzliche Grundlagen (u.a. DGUV Regel 112-190)
- Atmung und Atemgifte
- Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten
- Einsatz von Atemschutzgeräten in der betrieblichen Praxis
- Pflege, Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten
- Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer
- Praktische Trageübungen