Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung.
Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).
Nutzen
Lernen Sie den sicheren Umgang mit Atemschutzgeräten (isolierend) sowie die ordnungsgemäße Pflege.
Sie wissen um das sichere Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht.
Zielgruppe
Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (isolierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen (z. B. Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie, Stadtwerke).
Anforderungen
Sie müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und kann auch keine Teilnahmebescheinigung erstellt werden!)
Eine detaillierte Preisaufstellungen finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin in der Terminauswahl. Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person.
Terminauswahl für Jährliche Unterweisung Atemschutzgeräteträger (DGUV 112-190) - Isoliergeräte.
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