Unterweisung nach BetrSichV, ArbSchG, BGV A1 und DGUV Information 209-015.
Laut § 9 der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 209-015 müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in der Instandhaltung zum Schutz vor Gefahren und Risiken unterweisen bzw. unterweisen lassen. Darüber hinaus ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 diese Unterweisung jährlich vorgeschrieben.
Nutzen
Sie kennen die verschiedenen Aspekte der technischen Arbeitssicherheit.
Sie sind in der Lage, geeignete Maßnahmen zur Unfallvermeidung zu ergreifen.
Sie erfüllen die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung nach UV DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1), ArbSchG § 12 und Betriebssicherheitsverordnung § 9.2.2.
Zielgruppe
Dieses Arbeitsschutzseminar empfiehlt sich für Instandhalter, Industriemechaniker, Monteure, Servicetechniker, Maschinenführer, Techniker und technisches Führungspersonal.
Inhalte
Konformitätsanforderungen von Instandhaltungsorganisationen
Verschiedene Arbeitsschutzmanagementsysteme (OHSAS 18001, ASCA, OHRIS)
Rechtsgrundlagen für Maschinenhersteller (OEM) und Maschinennutzer (Betreiber)
Risikoprävention in der Instandhaltung
Grundlagen der Betriebssicherheitsverordnung
Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in technischen Bereichen
Koordinationspflichten zum Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen
Identifikation von Maßnahmen in den unterschiedlichen Einsatzbereichen (z.B. Einsatz von Gefahrstoffen oder Fremdfirmen)
Hinweise
Dieses Seminar eignet sich besonders als Inhouseveranstaltung in Ihrem Unternehmen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein gesondertes Angebot. Tel.: +49 800 8484006