Lager, Logistik und Supply Chain Management

Ausbildung zum Brücken- und Portalkranführer.

  • Seminar
  • Präsenz
  • Zurzeit keine Termine
  • 24 Unterrichtseinheiten
  • Bedienberechtigung
Seminarnummer: 05268

Kranführergrundlehrgang kompakt.

Führer von Brücken- und Portalkranen müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.

Nutzen

  • Sie lernen die rechtlichen Grundlagen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an Kranführer gemäß DGUV Grundsatz 309-003 kennen.
  • Sie erlangen grundlegendes Know-how für den sicheren Betrieb von Brücken- und Portalkranen.
  • Unterwiesene und verantwortungsbewusste Kranführer können im Vorfeld drohende Personen- und Sachschäden erkennen und vermeiden, der Unternehmer darf entsprechend DGUV Vorschrift 52 ("Krane") nur unterwiesene Kranführer beschäftigen, die ihre Kenntnisse nachzuweisen haben.
  • Sie weisen mit dem TÜV-Ausweis die Befähigung als Kranführer nach.

Abschluss

Bedienberechtigung

Zertifikat und Befähigungsnachweis der TÜV Rheinland Akademie

Zielgruppe

  • Personen, die Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkrane, sowie vergleichbare Krane und Geräte bedienen sollen.

Anforderungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
  • Persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe)

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen und Vorschriften
    • DGUV Vorschrift 52 (BGV D6) Vorschriften zum Betrieb von Kranen
    • DGUV Vorschrift 54 (BGV 8) Winden, Hub- und Zuggeräte
    • DGUV Regel 100-500 (BGR 500)
  • Aufgaben, Pflichten und Haftung des Kranführers
  • Krantechnik und Kranbetrieb
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Anschlagen von Lasten
  • Praktische Übungen: Bedienen der Krananlage
  • Theoretische und praktische Abschlussprüfung

Hinweise

Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Sicherheitshelm für die praktischen Übungen mit.
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