Ausbildung zum Brücken- und Portalkranführer.

Kranführergrundlehrgang kompakt.
Seminar
Zurzeit keine Termine
Bedienberechtigung
Präsenz
24 Unterrichtseinheiten
Seminarnummer: 05268
Führer von Brücken- und Portalkranen müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.

Nutzen

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Zielgruppe

  • Personen, die Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkrane, sowie vergleichbare Krane und Geräte bedienen sollen.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
  • Persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe)

Abschluss

Bedienberechtigung
Zertifikat und Befähigungsnachweis der TÜV Rheinland Akademie

Inhalte des Seminars

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Wichtige Hinweise

Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Sicherheitshelm für die praktischen Übungen mit.

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