Ausbildung zum Brücken- und Portalkranführer.
Kranführergrundlehrgang kompakt.
Führer von Brücken- und Portalkranen müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.
Nutzen
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Zielgruppe
- Personen, die Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkrane, sowie vergleichbare Krane und Geräte bedienen sollen.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
- Persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe)
Abschluss
Bedienberechtigung
Zertifikat und Befähigungsnachweis der TÜV Rheinland AkademieInhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Sicherheitshelm für die praktischen Übungen mit.Zurzeit sind leider keine Termine verfügbar.
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