Lager, Logistik und Supply Chain Management
Ausbildung zum Brücken- und Portalkranführer.
- Seminar
- Präsenz
- Zurzeit keine Termine
- 24 Unterrichtseinheiten
- Bedienberechtigung
Seminarnummer: 05268
Kranführergrundlehrgang kompakt.
Führer von Brücken- und Portalkranen müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschrift 52) unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.
Nutzen
- Sie lernen die rechtlichen Grundlagen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen an Kranführer gemäß DGUV Grundsatz 309-003 kennen.
- Sie erlangen grundlegendes Know-how für den sicheren Betrieb von Brücken- und Portalkranen.
- Unterwiesene und verantwortungsbewusste Kranführer können im Vorfeld drohende Personen- und Sachschäden erkennen und vermeiden, der Unternehmer darf entsprechend DGUV Vorschrift 52 ("Krane") nur unterwiesene Kranführer beschäftigen, die ihre Kenntnisse nachzuweisen haben.
- Sie weisen mit dem TÜV-Ausweis die Befähigung als Kranführer nach.
Abschluss
Bedienberechtigung
Zertifikat und Befähigungsnachweis der TÜV Rheinland Akademie
Zielgruppe
- Personen, die Brücken-, Portal- und Säulenschwenkkrane, sowie vergleichbare Krane und Geräte bedienen sollen.
Anforderungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung.
- Persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe)
Inhalte
- Rechtsgrundlagen und Vorschriften
- DGUV Vorschrift 52 (BGV D6) Vorschriften zum Betrieb von Kranen
- DGUV Vorschrift 54 (BGV 8) Winden, Hub- und Zuggeräte
- DGUV Regel 100-500 (BGR 500)
- Aufgaben, Pflichten und Haftung des Kranführers
- Krantechnik und Kranbetrieb
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
- Anschlagen von Lasten
- Praktische Übungen: Bedienen der Krananlage
- Theoretische und praktische Abschlussprüfung
Hinweise
Bitte bringen Sie Sicherheitsschuhe und einen Sicherheitshelm für die praktischen Übungen mit.