Für Leitungsaufgaben qualifizieren.
Mit optionaler Zusatzqualifikation
Qualitätsbeauftragter (TÜV).
Mit dieser Weiterbildung können Sie als verantwortliche Pflegefachkraft in einem ambulanten Pflegedienst tätig werden. Mit Ihren Kenntnissen u.a. aus den Bereichen Pflegeorganisation und Qualitätsmanagement entwickeln Sie passende Pflegekonzepte und stellen die Einhaltung von Pflegestandards sicher.
Nutzen
Sie erlangen die fachliche, persönliche und soziale Kompetenz zur Wahrnehmung der Pflegedienstleitung.
Sie koordinieren die Abläufe des Pflegebereichs.
Sie entwickeln zur Einrichtung passende Pflegekonzepte.
Sie stellen die Einhaltung von Qualitätsnormen und Pflegestandards.
Sie steuern Einrichtungen der stationären oder ambulanten Kranken- und Altenpflege betriebswirtschaftlich.
Sie führen und motivieren Teams.
Sie sind in der Lage Konflikte zwischen Mitarbeitern oder mit Kunden zu lösen.
Sie nehmen vertrags- und arbeitsrechtliche Aufgaben sicher wahr.
Im Anschluss an den Themenbereich Qualitätsmanagementprozesse haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zum Qualitätsbeauftragten (TÜV) abzulegen und einen zusätzlichen hochwertigen Abschluss zu erlangen.
Abschluss
Zertifikat
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie GmbH.
Zielgruppe
Pflegepersonal von ambulanten Diensten in der Alten- und Krankenpflege, das Leitungsaufgaben wahrnimmt oder anstrebt und nicht über betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie Führungs-Know-how verfügt.
Anforderungen
Abschluss in einem pflegerischen Beruf (Altenpfleger, Krankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) mit staatlicher Anerkennung und
eine mindestens 2-jährige Berufspraxis (davon 1 Jahr im ambulanten Bereich) innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Prüfung.
Für die Teilnahme an unserem 100% Live-Unterricht wird ein internetfähiger Computer, ein aktueller Browser wie Google Chrome, Microsoft Edge oder Mozilla Firefox und idealerweise ein Headset oder Laptop mit Mikrofon und Lautsprecher benötigt.
Inhalte
Planung, Steuerung und Organisation betrieblicher Prozesse u.a.
Gesundheits- und Sozialpolitik, rechtliche Rahmenbedingungen
Oragnisationstechniken
Gestaltung und Optimierung von Prozessen
Steuerung von Qualitätsmanagementprozessen u.a.
Qualitätsmanagementmethoden und -techniken, Qualitätsindikatoren, Risikomanagement
Schnittstellen und Projektgestaltung u.a.
Kooperationen, vernetzte Versorgungsformen
Multiprofessionelle Teamarbeit
Projektmanagement
Steuerung und Überwachung betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen u.a.
Jahresabschluss, Finanzierungssysteme, Kosten- und Leistungsrechnung
Personalführung und Personalentwicklung u.a.
Personalplanung und -beschaffung
Personalbeurteilung
Ausbildung, Anleitung, Förderung und Motivation
Personalentwicklung
Konfliktmanagement
Pflegefachliche Kompetenz/Pflegeorganisation
Pflegetheoretische Ansätze, Pflegekonzepte
Ethik
Pflegeprozess
Standards/Leitlinien
Pflegebedarf (inkl. Leistungsrecht SGB XI und V)
Personaleinsatz
Pflegecontrolling
Hinweise
Wie läuft der Unterricht ab?
Dieser Lehrgang ist berufsbegleitend, was Ihnen ein nahezu uneingeschränktes berufliches Engagement ermöglicht. Nutzen Sie das digitale Angebot der TÜV Rheinland Akademie und starten Sie Ihre Weiterbildung in unseren virtuellen Klassenräumen. In unserem 100% Live-Unterricht stehen Ihnen ausgewählte Fachausbilder:innen zweimal wöchentlich zur Seite. Unser Live-Unterricht bietet Ihnen die Möglichkeit im direkten Erfahrungsaustausch mit Mitschüler:innen und Dozent:innen zu stehen. Hierdurch können Sie Ihre gemeinsame Zeit aktiv mitgestalten und optimal nutzen.
Achtung: Die Möglichkeit der Abrechnung mit Krankenversicherungen (nach SGB V) bezüglich der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege) für Altenpfleger kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Bitte klären Sie dies mit Ihren zuständigen Krankenversicherungen in Ihrem Bundesland ab.
Im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender können für diese Veranstaltung 40 Fortbildungspunkte angerechnet werden.
Die Weiterbildungen Pflegedienstleiter ambulante Pflegedienste (TÜV) und Pflegedienstleiter (TÜV) erfüllen die Vorgaben nach § 71 Abs. 3 SGB XI. Neben der gesetzlich geforderten Berufsausbildung und Berufserfahrung ist eine solche Weiterbildung Voraussetzung, um als verantwortliche Pflegefachkraft tätig zu werden.