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DGUV Grundsatz 309-011: Fachkunde im
eingeschränkten Aufgabengebiet für
spezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen.
Aktualisieren Sie Ihr Fachwissen.
Fachkundige Gefährdungsbeurteilung und
Überwachung von Gerüstkonstruktionen bei
deren Nutzung.
Garantieren Sie als Befähigte Person für
Leitern und Tritte sowie für Fahrgerüste
durch wiederkehrende Prüfungen Sicherheit.
Planung, Errichtung, Ausführung, Betrieb
und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen.
Sicherheit und Unfallverhütung durch
jährliche Unterweisung.
Erhalten Sie die Sachkunde zu gesetzlichen
und technischen Regeln für die Prüfung von
Steigleitern und Steiggängen.
Befähigte Person (Aufzugswärter) für Aufzüge - Sachkenntnis für mehr Sicherheit nach BetrSichV und TRBS 3121 / 2181.
Erhalten Sie das Fachwissen zum Schutz gegen die erhöhte Gefährdung bei der Durchführung von Arbeiten an Aufzugsanlagen.
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