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Aufgaben, Pflichten und Qualifikation des Veranstaltungsleiters zur sicheren Durchführung von Veranstaltungen.
Die qualifizierte Aufsicht bei Veranstaltungen gemäß § 40 MVStättVO.
Crowd Management – Planung und Durchführung von Maßnahmen für die Besuchersicherheit.
Sicherheitskonzepte planen und erstellen nach § 43 Muster-Versammlungsstättenverordnung.
Übernehmen Sie Verantwortung mit der Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
Grundlagen & Maßnahmen in den Bereichen Hygiene und Infektionsschutz für Veranstaltungen und Versammlungsstätten.
Persönlichkeitsrechte im Spannungsverhältnis von Sicherheitsinteressen, Datenschutz und Strafverfolgung.
Arbeitsschutz Bau, Gebäude und Immobilienwirtschaft Datenschutz IT / Informationsmanagement Technik