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Für einen sicheren und vorschriftsgemäßen Betriebsablauf bei elektrischen Anlagen.
Befähigte Person nach DGUV Regel 109-003 (bisher BGR 143) und TRGS 611: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen.
Führen Sie als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 die fachgerechte Prüfung von Druckbehältern und Rohrleitungen durch.
Stellen Sie die Kenntnisse im Explosionsschutz Ihrer Befähigten Person sicher und erfüllen Sie so die TRBS 1201 Teil 1.
Aktualisieren Sie Ihr Wissen, um gemäß
TRBS 1203 weiter als Befähigte Person
Druckbehälter und Rohrleitungen zu prüfen.
Erwerben Sie aktuelle Sachkunde für die Drahtseilprüfung sowie den sicheren und effektiven Einsatz von Drahtseilen.
Sicheres Betreiben von Lastaufnahmemitteln
und Anschlagmittel im Hebezeugbetrieb.
Prüfen Sie als Befähigte Person Erdbaumaschinen nach BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12.
Steuern und Überwachen von S7-Steuerungen
mit Touch-Panel und PC.
Führen Sie als Befähigte Person die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen nach BetrSichV und DGUV 68 durch.