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DGUV Grundsatz 309-011: Fachkunde im
eingeschränkten Aufgabengebiet für
spezielle Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von
Trinkwasseranlagen.
Selbstständig die Pflichtprüfungen nach
DGUV Regel 108-007 und BetrSichV
und Kosten sparen.
Planung, Errichtung, Ausführung, Betrieb
und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen.
Sicherheit und Unfallverhütung durch jährliche Unterweisung.
Befähigte Person (Aufzugswärter) für Aufzüge - Sachkenntnis für mehr Sicherheit nach BetrSichV und TRBS 3121 / 2181.
Erhalten Sie das Fachwissen zum Schutz gegen die erhöhte Gefährdung bei der Durchführung von Arbeiten an Aufzugsanlagen.
Aktuelle Gesetze, alternative Stoffe, die neue F-Gase-Verordnung.
Stellen Sie den hygienegerechten Betrieb
von Verdunstungskühlanlagen gemäß
VDI 2047 Blatt 2 sicher.
Qualifizieren Sie sich zur regelmäßigen Überprüfung von Fahrtreppen und Fahrsteigen nach BetrSichV und DIN EN 115.
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