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Aktualisieren Sie als Brandschutzbeauftragter Ihr Wissen nach Vorgabe der vfdb-Richtlinie und der DGUV-I 205-003.
Aktualisieren Sie als Brandschutzbeauftragter Ihr Wissen nach Vorgabe der vfdb-Richtlinie und der DGUV-I 205-003.
Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften
im Brandschutz und die Vorgaben der
Sachversicherer.
Sachkunde - DGUV Information 205-002.
Erwerben Sie die Fachkunde zur Erstellung und zweijährlichen Prüfung der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096.
Brandschutzrelevante bauliche Mängel
erkennen und Mängelbeseitigungen
überwachen.
Pflichten, Befugnisse und Haftung beim Bau
und Betrieb eines Gebäudes aus
baurechtlicher Sicht.
Aktualisieren Sie als Brandschutzbeauftragter Ihr Wissen nach Vorgabe des vfdb und der DGUV–I 205-003 alle drei Jahre.
Brandschutz im Bestand: Instandhaltung,
Betreiberpflichten, Gestaltungsoptionen,
Organisation, Planung, Kennzahlen.
Übernehmen Sie Verantwortung mit der Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
Arbeitsschutz Bau, Gebäude und Immobilienwirtschaft Technik