Arbeitsschutz
Gefahrgut Kapitel 1.3 IMDG-Code. Beteiligte Person. Grundkurs.
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 2 Termine verfügbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Seminarnummer: 39316
Basisseminar für Personen, die am Gefahrguttransport auf See nach IMDG-Code inkl. Vor- und Nachläufen beteiligt sind.
Alle am Transport gefährlicher Güter im Seeverkehr beteiligten Personen müssen vorher umfassend zu den aktuellen Bestimmungen des Gefahrgutrechts geschult worden sein. Unser Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse zur Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr auf Basis des IMDG-Codes und der GGVSee.
Nutzen
- Sie kennen die allgemeinen Vorschriften für den Gefahrguttransport ebenso wie die speziellen Vorschriften für den Seeverkehr und wissen diese eigenverantwortlich umzusetzen.
- Beispiele aus der Praxis und vertiefende Übungen machen die Zusammenhänge anschaulich und erleichtern Ihnen die Umsetzung der Bestimmungen in Ihrem Unternehmen.
- Ihr Betrieb erfüllt die gesetzliche Schulungspflicht gemäß Kapitel 1.3 IMDG-Code (Seeverkehr) und GGVSee.
Zielgruppe
Personen, die für die Abwicklung von Gefahrguttransporten unter Einbeziehung des Seeverkehrs verantwortlich sind.
Anforderungen
Empfohlen wird die vorherige Teilnahme an einer Gefahrgutschulung nach Kapitel 1.3 ADR (Seminarnr. 39310) und/oder RID (Seminarnr. 39312).
Inhalte
- Nationale Vorgaben aus der GGVSee
- Allgemeine Vorschriften für den Gefahrguttransport (Teil 1 IMDG-Code)
- Klassen gefährlicher Güter, Klassifizierung, Meeresschadstoffe
- Gefahrgutliste
- Trenngruppen, Trenngebote, Laden und Stauen
- Verpackungsvorschriften, von der Kiste bis zum Tank
- Vorschriften über Beschriftung, Kennzeichnung, Plakatierung
- Zweck und Inhalt der Beförderungsdokumente
- Transportdurchführung inklusive Vor- und Nachbereitung
- CTU-Packrichtlinien
- Security-Maßnahmen nach International Ship and Port Security Code (ISPS)
- Verkehrsträgerübergreifende Beförderungen mit Vor- und Nachläufen
Hinweise
Die Inhalte richten sich nach den grundlegenden gesetzlichen Vorgaben unter besonderer Berücksichtigung der Schulungsempfehlungen nach IMDG-Code Amendment 39-18.