Logistik, Einkauf und Supply Chain Management
Fahrerausweis für Flurförderzeuge. Staplerschein.
- Seminar
- Präsenz
- 134 Termine verfügbar
- 24 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Seminarnummer: 38310
Ausbildung gemäß DGUV Vorschrift 68 / DGUV Grundsatz 308-001 für Bedienberechtigung.
Wer Flurförderzeuge bedienen möchte, muss die „DGUV Grundsatz 308-001 -Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von FFZ mit Fahrersitz und Fahrerstand“ sowie die DGUV Vorschrift 68 befolgen. Nicht ausgebildetes Fahrpersonal gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern trägt auch das Haftungsrisiko. Unsere DGUV-konforme Ausbildung vermittelt theoretische und praktische Sicherheit im Umgang mit FFZ.
Nutzen
- Sie erfüllen die Schulungsanforderungen der Berufsgenossenschaft.
- Sie minimieren das Risiko der persönlichen Haftung für sich und Ihre Führungskräfte.
- Sie vermeiden teure Sachschäden oder Personenschäden mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaften.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
- Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Fahrausweis als Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Flurförderzeugen.
- Um die Bedienberechtigung dauerhaft aufrecht zu erhalten, ist das nachgewiesene theoretische und praktische Wissen durch regelmäßige Schulungen (alle 2-3 Jahre) auf aktuellem Stand zu halten.
Zielgruppe
Alle Personen, die Flurförderzeuge bedienen sollen.
Anforderungen
Mindestens 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung.
Inhalte
- Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften DGUV Vorschrift 68 (ehem. BGV D27)/DGUV Grundsatz 308-001 (ehem. BGG 925)
- Unfallbeispiele und Unfallvermeidung
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen/Staplern und Anbaugeräten
- Standsicherheit
- Umgang mit Last
- Betrieb in der Praxis
- Sondereinsätze
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Praktische Fahrübungen
- Prüfung in Theorie und Praxis
Hinweise
- Für den Erwerb des Fahrerausweises zum Führen von Gabelstaplern müssen Sie zwei Prüfungen absolvieren. Für die Teilnahme an der Prüfung benötigen Sie die theoretische und die praktische Ausbildung.
- Bitte bringen Sie zur Schulung unbedingt ein aktuelles Passbild zur Ausstellung des Fahrerausweises, Sicherheitsschuhe und wetterfeste Kleidung für den Praxisteil mit.
- Für Personen, die keine Fahrpraxis mit Staplern/Flurförderzeugen nachweisen können, bieten wir auf Anfrage einen zusätzlichen Tag mit praktischen Fahrübungen an.