Sachkunde zum Töten von Wirbeltieren als Schädlinge.
- Seminar
- Präsenz
- 3 Termine verfügbar
- 30 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
- Garantietermine vorhanden
Erwerben Sie die gesetzlich geforderte Sachkunde zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge.
Nutzen
- Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, welches nach Anhang I Nr. 4.4 Abs.5 der Gefahrstoffverordnung als Sachkunde zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge und Tierschutzgesetz § 4 anerkannt ist.
- Sie erwerben die gesetzlich geforderte Sachkunde zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Rodentizide).
Abschluss
Zertifikat
Die Teilnehmer erhalten nach Teilnahme am Seminar (Anwesenheitspflicht) und erfolgreich bestandener Prüfung ein Zertifikat über die Sachkunde zur Bekämpfung von Nagetieren als Schädlinge unter Einsatz von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Gefahrstoffverordnung, Anhang I Nr. 4.4 Abs.5) und ein Zertifikat über die Sachkunde zur Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge (Tierschutzgesetz, § 4).
Zielgruppe
Anforderungen
Inhalte
Tag 1 (10 Lehreinheiten)
- Sachkunde zum Töten von Nagetieren als Schädlinge nach § 4 Tierschutzgesetz:
- Vernünftige Gründe zum Töten von Tieren (§ 1 Tierschutzgesetz
- Zulässige Schädlingsbekämpfung
- Töten von Wirbeltieren (§ 4 Tierschutzgesetz): Kriterien einer ordnungsgemäßen tierschutzgerechten Tötung)
- Biologie von Wirbeltieren: Nervensystem und Blutkreislauf
- Tötungsmechanismen
- Biologische Tötungsverfahren (Prädatoren und Mikroorganismen)
- Physikalische Tötungsverfahren (Tötungsfallen)
- Chemische Tötungsverfahren (Akutgifte, Antikoagulanzien)
- Eignung, Kapazität und Bewertung von Tötungsverfahren
- Erlaubnis zur gewerblichen Bekämpfung von Wirbeltieren
Tag 2 (10 Lehreinheiten)
- Einsatz von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen zur Nagetierbekämpfung:
- Chemikaliengesetz und CLP-Verordnung
- Gefährlichkeitsmerkmale
- Allgemeine Grundlagen der Toxikologie (LD50)
- Gefahrstoffverordnung, Anwendungsbereich Anhang I Nr. 4.4 Abs.5
- Verhalten des Wirkstoffs im Nicht-Zielorganismus, Primär- und Sekundärvergiftungen
- Chemisches Verhalten der Schädlingsbekämpfungsmittel in der Umwelt
- Zulassung von Rodentiziden nach Biozidverordnung, Risikominderungsmaßnahmen
- Transport, Lagerung, Reinigung und Entsorgung der Präparate
- Verhalten bei Vergiftungsfällen
Tag 3 (10 Lehreinheiten)
- Bekämpfung von Nagetieren:
- Systematik von Nagetieren
- Naturschutz und Bundesartenschutzverordnung
- Biologie und Verhaltensweise von Ratten und Hausmäusen
- Befallsspuren von Nagetieren
- Rodentizide Wirkstoffe
- Strategien zur Bekämpfung von Hausmäusen und Wanderratten
- Gesetzliche Vorgaben bei der Nagetierbekämpfung, Infektionsschutzgesetz, Landesverordnungen zur Schädlingsbekämpfung
- Allgemeine Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien (RMM Version 1.3)
- Schriftliche Prüfung
Hinweise
- Die Teilnhame an Seminar und Prüfung setzt gute Deutschkenntnisse voraus .
- Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Püfung ab, die Prüfung wird ausschließlich in deutscher Sprachen angeboten.
- Sachkundige in der Schädlingsbekämpfung haben sich regelmäßig fortzubilden. Dazu bietet die TÜV Rheinland Akademie die Fortbildung für Sachkundige zum Töten von Wirbeltieren an (Seminar-Nr. 05257).