Die Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet Betreiber bestimmter Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Unser Aufbaulehrgang ermöglicht es Leitungs- und Aufsichtspersonal gemäß EfbV, die über eine aktuelle behördlich anerkannte Fachkunde verfügen, innerhalb eines Tages die Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV zu erwerben.
In Kombination mit unserem "Grundlehrgang Fachkunde gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV" für die Leitung und Beaufsichtigung (Sem.-Nr. 06058) können Sie zusammen mit dem 1-tägigen Aufbaulehrgang in 5 Tagen die Fachkunde für beide Funktionen erwerben.
Nutzen
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Sie kennen die Anforderungen, Rechte und Pflichten von Betriebsbeauftragten für Abfall und deren Aufgaben in der betrieblichen Praxis.
Sie werden in die Lage versetzt, zusätzlich zu Ihrer Leitungs- und Beaufsichtigungsfunktion gemäß EfbV die Funktion des Abfallbeauftragten in Ihrem Entsorgungsunternehmen wahrzunehmen.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen im Sinne der EfbV, die an einem anerkannten Fachkundegrundlehrgang gemäß § 9 Abs. 1 EfbV teilgenommen haben (Sem.-Nr. 06058) und in Entsorgungsunternehmen die Funktion eines Betriebsbeauftragten für Abfall wahrnehmen bzw. wahrnehmen sollen.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Die Teilnahmebescheinigung des Aufbaulehrgang zum Erwerb der Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall dokumentiert nur in Verbindung mit dem aktuellen Nachweis der Teilnahme an einem anerkannten Fachkundegrundlehrgang nach § 9 Abs. 1 EfbV (Sem.-Nr. 06058) innerhalb der letzten 2 die Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall.
Inhalte des Seminars
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Bestellung, Pflichten und Rechte des Betriebsbeauftragten für Abfall
Verfahren zur Bestellung - Voraussetzungen und formales Bestellverfahren
Vortragsrecht, Benachteiligungsverbot und Kündigungsschutz
Organisatorische Stellung, personelle und fachliche Ausstattung
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Kontrolle und Verfolgung der abfallrechtlichen Vorschriften
Informationspflichten der Betriebsangehörigen
Abgabe von Stellungnahmen zu Investitionen, umweltfreundlichen und abfallarmen Verfahren und Erzeugnissen
Berichtspflichten
Optimierung Entsorgungswege und -kosten, Abfallströme
Anforderungen an die Lagerung und Handhabung von Abfällen im Unternehmen
Wichtige Hinweise
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf 25 begrenzt.
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