Bau, Gebäude und Immobilien
Aufsichtführende im Zeltbau (Richtmeister).
- Seminar
- Präsenz / Virtual Classroom
- 2 Termine verfügbar
- 32 Unterrichtseinheiten
- Zertifikat
- Garantietermine vorhanden
Seminarnummer: 10075
Sachkunde für Aufsichtsführende im Zeltbau gemäß DGUV Grundsatz 310-001.
Nach § 7 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Zelte und Tragluftbauten“ (DGUV Vorschrift 42) hat der/ die Unternehmer:in dafür zu sorgen, dass Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von einer / einem Aufsichtführenden geleitet und beaufsichtigt werden, der bzw. die die dafür erforderliche Sachkunde und Ausbildungsnachweis besitzt. Das Seminar vermittelt das sicherheitstechnische Know-how für den Auf- und Abbau sowie für das Betreiben von Zelten.
Nutzen
- Sie erhalten das notwendige sicherheitstechnische Know-how für den Auf- und Abbau von Zelten sowie für das Betreiben von Zelten.
- Das Seminar entspricht dem DGUV Grundsatz 310-001 "Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtsführende im Zeltbau".
Zielgruppe
Richtmeister und Personen, die Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von Zelten leiten oder beaufsichtigen sollen.
Anforderungen
Mindestalter 18 Jahre.
Inhalte
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Bauordnung und Regeln der Technik
- Bauordnung
- UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1), UVV "Zelte und Tragluftbauten" (VBG 73), UVV "Erste Hilfe" (VBG 109)
- Richtlinien für den Bau und Betrieb Fliegender Bauten, DIN 4112
- Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung
- Sicherheit bei Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten
- Leitern und Gerüste
- Technische Einrichtungen (Winden, Hub- und Zuggeräte, Krane, Lastaufnahmeeinrichtungen, Fahrzeuge, Flurförderzeuge)
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Druckbehälter / Flüssiggasanlagen
- Vorbeugender Brandschutz
- Verkehrssicherheit / Ladungssicherung
- Gefahren des elektrischen Stromes
- Grundbegriffe / Wirkung des elektrischen Stromes
- Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme, Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Spezielle VDE-Bestimmungen für Fliegende Bauten
- Getränkeschankanlagen
- Abschlussprüfung
Hinweise
- Der Ausbildungsnachweis ist nicht erforderlich bei baulichen Anlagen, die aus einer Tragkonstruktion mit einer Hülle bestehen und eine Firsthöhe von 5,00 m und eine Breite von 10,00 m nicht überschreiten sowie Tragluftbauten.
- Zusätzlich zur Sachkunde sind ausreichende sicherheitstechnische Kenntnisse unerlässlich.