Baurecht-Update für Baustoff-Fachberater.

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Seminarnummer: 17683

Neue rechtliche Regelungen. Wie Sie Ihr (Produkt-)Haftungsrisiko minimieren und Ihre Kunden rechtssicher beraten.

Die Tätigkeit des Baustoff-Fachberaters von Herstellern oder Händlern beschränkt sich heute längst nicht mehr auf das Verkaufen. Die begleitende Beratung sowohl bei der Abgabe von Angeboten als auch bei Ausführungsgesprächen auf der Baustelle werfen immer komplexere Fragen auf: Wann ist ein verwendetes Produkt als gleichwertig anzusehen zu einem ausgeschriebenen Produkt? Welche Haftungsrisiken bestehen in beratender und planender Hinsicht? Welche Rahmenbedingungen einer Baustelle sind bei der Beratung einzubeziehen? Welchen Einfluss haben „bauaufsichtliche Zulassung“ oder „Bauprodukte“ auf den kaufvertraglichen Mangelbegriff? Welche Produkthaftungsrisiken bestehen? Welche Besonderheiten sind beim Verkauf an Endkunden zu beachten?

Nutzen

  • Sie sind vertraut mit den aktuellen rechtlichen Bestimmungen und wissen Ihr persönliches und unternehmerisches Haftungsrisiko zielgerichtet zu minimieren.
  • Sie bauen Ihre Beratungskompetenz aus, können in Kundengesprächen überzeugend und rechtssicher auftreten, Kunden binden und leichter Neukunden gewinnen.
  • Sie wissen, was alles zu beachten ist, um Ihre Angebote rechtssicher zu erstellen, und vermögen die Richtigkeit von Forderungen zuverlässig einzuschätzen.
  • Praxistipps erleichtern Ihnen die Umsetzung der neuen Regelungen zur Produkthaftung und Beratungspflicht im Alltag.

Zielgruppe

Führungskräfte und Mitarbeiter von Baustoffherstellern, dem Baustoffhandel und ausführenden Unternehmen.

Inhalte

  • Abgrenzung zwischen Kaufvertrag und Werkvertrag
  • Besonderheiten bei Einbeziehung von AGBs und VOB/B
  • Sonderregelungen bei Verträgen mit Verbrauchern
  • Mangelbegriff, insbesondere im Zusammenhang mit den Themen „Gleichwertigkeit zum ausgeschriebenen Produkt“, „bauaufsichtliche Zulassung“, „Bedenkenanmeldungspflichten“
  • Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung; Regelungen des Bauproduktegesetzes
  • Beratungs- und Aufklärungspflichten, insbesondere bei der Erstellung von Angebots- und Ausschreibungstexten
  • Rechtssichere Abwicklung von Reklamationen
  • Mängelbeseitigungsrechte und -pflichten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern
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