Fachwissen zur Kontrolle von Wasserattraktionen und - spielgeräten in öffentlichen Schwimmbädern.
In öffentlichen Bäderbetrieben müssen die Wasserattraktionen und -spielgeräte sorgfältig überwacht werden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Badegäste zu sichern. Die erforderlichen Pflichten zur Abwehr von Gefahrenquellen muss der Betreiber durch eine befähigte Person sicherstellen und nachweislich dokumentieren. Die Aufgaben reichen u. a. von der täglichen Sichtprüfung, über die Sicherheitsbegehung bis hin zur umfassenden Gefährdungsbeurteilung.
Nutzen
Sie lernen, welche Pflichten in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen sind.
Sie bekommen die Anforderungen an den Betrieb von Wasserattraktionen, Wasserspielgeräten und aufblasbaren Großspielgeräten vermittelt.
Sie erhalten einen Einblick in die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für in öffentlichen Schwimmbädern installierte Schwimmbadgeräte.
Sie sind in der Lage, die Risiken bei Wasserattraktionen und -spielgeräten, sowie bei Schwimmbadgerätenzu erkennen und sicherheitstechnisch fundierte Entscheidungen zu treffen.
Zielgruppe
Geeignet für Betreiber von öffentlichen Bäder- und Saunabetrieben bzw. Sport- und Freizeitanlagen, Fachangestellte für Bäderbetriebe, Meister für Bäderbetriebe, Saunameister, Rettungsschwimmer, Kontrollpersonal von Kommunen und Hotelpersonal.
Inhalte
Rechtsgrundlagen
Betreiberpflichten
Verkehrssicherungspflichten
Inhalt und Anwendung der Regelwerke
DIN EN 1069 – Wasserrutschen
DIN EN 13451 – Schwimmbadgeräte
DIN EN 15288 – Schwimmbäder für die öffentliche Nutzung
DIN EN 17164 – Kletter-/Boulderwände für den Einsatz im Wasserbereich von öffentlich genutzten Schwimmbädern
DIN EN 17232 – Wasserspielgeräte und -merkmale – Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfverfahren und betriebliche Anforderungen
DGUV Regel 107-001 Betrieb von Bädern
KOK Richtlinien für den Bäderbau
DGfdB R 60.03 – Vermeidung von Gefahren an Ansaug-, Ablauf- und Zulaufanlagen in Schwimm- und Badebecken
DGfdB R 65.07 – Wasserattraktionen in Schwimmbädern – Bau und Betrieb
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.
Terminauswahl für Befähigte Person für die Prüfung von Wasserspielgeräten und -attraktionen.
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Marco Hortz über den Nutzen eines Seminars im Bereich von Wasserattraktionen in öffentlichen Schwimmbädern
Marco Hortz ist TÜV Rheinland Dozent
Welchen Nutzen bringen Seminare im Bereich von Wasserattraktionen und Wasserspielgeräten?
In öffentlichen Bäderbetrieben werden den Badegästen diverse Wasserattraktionen und Spielgeräte zur Verfügung gestellt. Die Bedeutung von immer spektakuläreren Attraktionen und vielfältigeren Angeboten wird fortlaufend bedeutsamer und verdrängt das klassische Sport-Hallenbad. Die Badegäste von heute fordern stetig Neuerungen und Besonderheiten. Daher investieren Badbetreiber, Kommunen und Privatanbieter in diverse Wasserattraktionen, um Badegäste in ihre Betriebe zu locken. Hierunter zählen Angebote wie Wasserrutschen unterschiedlichster Typen, Wellenerzeugungsanlagen, Strömungskanäle, Spritztiere, Wasserpilze, Nackenduschen, Massagedüsen, Fontänen, Spray Parks, aufblasbare Großspielgeräte, Kletterwände, u. v. m. Für den Betrieb dieser Attraktionen und Spielgeräte müssen die betrieblichen Abläufe angepasst und die sicherheitstechnischen Anforderungen regelmäßig geprüft werden. Das Seminar bietet ein Handwerkzeug, sowie transparente und praxisorientierte Inhalte für einen regelwerkskonformen Betrieb.
Wofür steht die DIN EN 1069?
Wasserrutschen unterliegen der Verkehrssicherungspflicht und sind jährlich durch Sachkundige zu prüfen. Die DIN EN 1069 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für die unterschiedlichen Wasserrutschen-Typen fest. Der Markt von Wasserrutschen ist umfangreich sowie speziell und entwickelt sich ständig weiter. Der Versorgungsgrad mit Wasserrutschen-Anlagen ist steigend. In gleichem Maße steigt auch die Besorgnis über die Anzahl der Verletzungen, die durch die Benutzung der Wasserrutschen hervorgerufen werden können, von denen viele schwerwiegend sind. Viele der Verletzungen resultieren aus vorhersehbaren Umständen und hätten bei entsprechender Kenntnis und Überwachung vermieden werden können.
Dieses Seminar bietet Betreibern ihren Verkehrssicherungspflichten gesetzeskonform nachzukommen, da grundsätzlich davon ausgegangen wird, das Rutschen für alle Benutzer üblicherweise einen höheren Risikograd umfassen, als das Schwimmen allein.