Arbeitsschutz

Befähigte Person / Sachkundiger für Handhebezeuge.

  • Seminar
  • Präsenz
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  • Teilnahmebescheinigung
Seminarnummer: 05252

Erfüllen Sie sachkundig alle aktuellen Anforderungen von BetrSichV und DGUV Grundsatz 309-007 für sichere Handhebezeuge.

Für sichere Arbeitsmittel ist gemäß Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung der Arbeitgeber verantwortlich. Besonderes Augenmerk gilt permanent beanspruchten Handhebezeugen wie Ratsch- oder Seilzügen, die von "Befähigten Personen" bzw. Sachkundigen regelmäßig innerhalb der Prüffristen auf arbeitssicheren Zustand geprüft werden müssen.

Nutzen

Sie erhalten die notwendigen Fachkenntnisse, um selbständig Handhebezeuge auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.

Zielgruppe

Dieses Seminar vermittelt aktuelles Praxiswissen an Betriebsingenieure, Meister, Mechaniker, Monteure u.a., die mit der fachlichen Ausbildung und Erfahrung als „Befähigte Person“ (Sachkundiger) Handhebezeuge prüfen und deren arbeitssicheren Zustand beurteilen.

Inhalte

1. Tag: Rechtsgrundlagen
  • Unfallbeispiele, Eingriffsmöglichkeiten, Rechtsgrundlagen für Sachkundige, autonomes Arbeitsschutzrecht
  • EU-Recht und seine Auswirkung auf die nationalen Bauvorschriften
  • Eigenschaften, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person
  • Verantwortung und Haftung der Befähigten Person
2. Tag: Prüfen von Winden (Handhebezeugen)
  • Rechtsgrundlagen für die Prüfung (BGV D 8, DGUV Grundsatz 309-007 (ehem. BGG 956))
  • Aufbau und Einsatz von Handhebezeugen (Ratschzug, Stirnradkettenzug, Stahlfußwinde, Seilzug)
  • Theoretische Einweisung in die Prüfung von Handhebezeugen
  • Prüfung und Bewertung der Tragmittel von Handhebezeugen (Rundstahlketten nach DIN 685, Stahldrahtseile nach DIN 15020, Lasthaken und Rollenketten)
  • Praktische Übungen

Hinweise

Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen.
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