Befähigte Person zur Prüfung von Kälteanlagen nach BetrSichV.
- Seminar
- Präsenz
- 1 Termin verfügbar
- 16 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Qualifikation zum Prüfer vor Inbetriebnahme und für die wiederkehrende Prüfung von Kälteanlagen.
Kälteanlagen sind Druckanlagen, die einer Überwachungspflicht unterliegen. Arbeitgeber müssen diese Anlagen daher von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) oder einer befähigten Person gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3) prüfen lassen. Es besteht die Verpflichtung für jeden Betreiber von Kälteanlagen, diese in regelmäßigen Abständen fachkundig zu prüfen. Mittels einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) durchzuführen oder durchführen zu lassen. Mitarbeiter die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Kälteanlagen durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mechatroniker für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer, Kälteanlagentechniker, Servicetechniker Kältetechnik sowie (angehende) zur Prüfung befähigte Personen. Um als „Befähigte Person“ berufen zu werden, sind die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) Voraussetzung.Nutzen
Zielgruppe
Anforderungen
Inhalte
Hinweise