Befugniserhaltung für Sperrkassierer / Zählermonteure.
Erfüllen Sie die Forderung der DGUV Regel 103-011 (ehem. BGR A3) und der DIN EN 50110-1:2014-02.
Laut der DGUV Regel 103-011, der neuen DIN EN 50110-1 und des Arbeitsschutzgesetzes haben Unternehmen die notwendige Befähigung der Sperrkassierer/Zählermonteure zu prüfen. Alle vier Jahre muss eine Auffrischungsschulung absolviert werden. Wer diese Tätigkeit vier Jahre lang nicht ausgeübt hat, muss erneut einen Grundausbildungslehrgang besuchen.
Nutzen
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Zielgruppe
Monteure, die vier Jahre nach bestandener Grundausbildung weiterhin als Sperrkassierer oder Zählermonteure eingesetzt werden.Inhalte des Seminars
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Wichtige Hinweise
Die Grundausbildung zum Sperrkassierer/ Zählermonteur können Sie unter Veranst.-Nr. 07101 buchen.Terminauswahl
Befugniserhaltung für Sperrkassierer / Zählermonteure.
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