Waren Beschäftigte in einem Jahr länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, greift nach §167 Abs. 2 SGB IX die Pflicht des Unternehmens zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Erfahren Sie, wie Sie mit BEM wiederholte Langzeiterkrankungen vermeiden, Fehlzeiten verringern und eine gesundheitsverträgliche Weiterbeschäftigung sichern.
Nutzen
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Sie lernen die Rechtsgrundlagen und Aufgaben eines BEM kennen.
Sie können BEM-Verfahren erfolgreich durchführen und wissen individuelle Möglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung von längerfristig erkrankten Mitarbeitern zu entwickeln.
Sie sind in der Lage, mit betroffenen Mitarbeitern achtsam zu kommunizieren und eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre aufzubauen.
Zielgruppe
Unternehmer und deren BEM-Beauftragte, Personaler, Betriebsräte, Betriebliche Gesundheitsmanager, Betriebsärzte sowie Arbeitssicherheitsfachkräfte / -schutzbeauftragte.
Inhalte des Seminars
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Grundlagen und Rechtsrahmen
Definition, Aufgaben und Ziele
Rechtsgrundlage: § 167
Abs. 2 SGB IX
Abgrenzung zu Krankenrückkehrgesprächen
Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Beteiligung des Betriebsrates
Datenschutzfragen
BEM in der betrieblichen Praxis
BEM-Prozess und Beteiligte im Unternehmen
Schaffung von Akzeptanz im Unternehmen
Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung
Überwindung der Arbeitsunfähigkeit (z. B. Hamburger Modell)
Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
Erhalt des Arbeitsplatzes
Gesprächsführung mit erkrankten Mitarbeitern
Typische Fallbeispiele aus der Praxis
Tipps und Tricks zur erfolgreichen Umsetzung von BEM
Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.