Brandschutzhelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
- Seminar
- Präsenz
- 8 Termine verfügbar
- 8 Unterrichtseinheiten
- Teilnahmebescheinigung
- Garantietermine vorhanden
Erst- und Auffrischungsschulung zum Brandschutzhelfer.
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutzhelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutzhelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.
Nutzen
- Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zu Sofortmaßnahmen im Brandfall gemäß ASR A2.2.
- Sie kommen mit dieser Schulung der (regelmäßigen) Unterweisungsverpflichtung nach ASR A2.2 nach.
Zielgruppe
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer können Mitarbeiter absolvieren, die als Brandschutzhelfer für den Brandschutz in ihrem Unternehmen tätig werden sollen. Sicherheitsfachkräfte und –beauftragte können mit diesem Seminar ebenfalls ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182), StGB)
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Die betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutzhelfers
- Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
- Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Erkennen von Brandgefahren
- Sicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten)
- Verhalten im Brandfall
- Alarmpläne und Notfallpläne
- Flucht- und Rettungspläne
- Organisation an Sammelstellen
- Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
- Praktische Übungen (Löschübungen)
- Praktische Demonstrationen
Hinweise
Gemäß ASR A2.2 ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer alle 2-5 Jahre und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen, zu wiederholen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung der Brandschutzordnung, Brandereignisse im Betrieb, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter oder neue Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung.