Auch für Betriebsräte besteht Handlungsbedarf, der DSGVO gerecht zu werden.
Seit dem 25.05.2018 sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie das neue BDSG anzuwenden. Auf alle Verantwortlichen sind seither erhebliche Herausforderungen zugekommen, den Datenschutz neu zu managen und umfassend zu dokumentieren. Das neue Recht fordert zudem ein risikoorientiertes Herangehen. Auch Betriebsräte sind gefordert, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Nutzen
Sie kennen die wichtigsten Änderungen der neuen Gesetze (DSGVO und BDSG-neu) in Bezug auf die Betriebsratsarbeit.
Sie wissen, wie Sie die Einhaltung der Datenschutzpflichten durch den Arbeitgeber kontrollieren, einen Missbrauch von Arbeitnehmerdaten verhindern und der Belegschaft beratend zur Seite stehen können.
Sie erfahren, wo es im Rahmen der Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigtenverhältnisses (§ 26 BDSG-neu) Handlungsspielräume für Ihre Betriebsvereinbarungen gibt.
Sie sind in der Lage, die datenschutzrechtlichen Anforderungen der Betriebsratsarbeit selbst zu organisieren und auf rechtmäßige Grundlagen (Art. 5, 6 DSGVO) zu stellen.
Zielgruppe
Betriebsratsvorsitzende und -mitglieder, Mitglieder der Mitarbeitervertretung, Mitarbeiter der Personalabteilung, Datenschutzbeauftragte
Inhalte
Das neue Datenschutzrecht
Geltungs- und Anwendungsbereich der EU-DSGVO und des neuen BDSG
Begriffe, Regelungen und Erfordernisse im Überblick
Datenverarbeitung, Datenerhebung, Datennutzung - was heißt das?
Datentransfer im Konzern und ins Ausland
Das Recht auf Auskunft, Löschung und Vergessenwerden
Das neue Transparenzgebot und die Informationspflicht des Arbeitgebers
Handlungsbedarf für den Betriebsrat
Welcher Handlungsbedarf ist zu prüfen und abzuarbeiten?
Welche Handlungen sollte der Betriebsrat zwingend angehen?
Betriebsvereinbarungen auf dem Prüfstand - ändern oder neue abschließen?
Was tun bei Datenschutzverstößen im Betrieb?
Die einzelnen Betroffenenrechte im Überblick
Datentransfer im Konzern
Hat sich durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung etwas an der Weitergabe von Beschäftigtendaten innerhalb eines Konzerns geändert?
Abgrenzung der Aufgaben von Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten
Haftung und Sanktionen – was droht bei Missachtung der Datenschutzvorschriften?
Datenschutzexpertin mit über 22 Jahren Berufserfahrung vom Kleinbetrieb bis zum internationalen Großkonzern, Betriebsratsvorsitzende und Sprecherin des Gesamtbetriebsratsausschusses für Datenschutz, ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht München, sowie freie Autorin beim Weka Fachverlag - Fachzeitschrift „Datenschutz Praxis“ und das „Datenschutzmanagement kompakt“.