Die Haftung der Architekten und Ingenieure.
Grundwissen und aktuelle Rechtsprechung.
Architekten und Ingenieure fungieren in dem komplexen Geflecht der am Bau beteiligten Unternehmer, Lieferanten und Behörden als umfassende technische und wirtschaftliche Sachwalter der Bauherren.
Wo Fehler fast unvermeidlich sind, haftet nahezu stets (auch) der Architekt und Ingenieur.
Nutzen
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Zielgruppe
Architekten und Ingenieure, Auftraggebervertreter, Bauträger.Inhalte des Seminars
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