Die Haftung der Architekten und Ingenieure.

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Seminarnummer: 17560

Grundwissen und aktuelle Rechtsprechung.

Architekten und Ingenieure fungieren in dem komplexen Geflecht der am Bau beteiligten Unternehmer, Lieferanten und Behörden als umfassende technische und wirtschaftliche Sachwalter der Bauherren. Wo Fehler fast unvermeidlich sind, haftet nahezu stets (auch) der Architekt und Ingenieur.

Nutzen

Das Seminar vermittelt praxisnah die Grundkenntnisse zur zivilrechtlichen Haftung der Architekten und Ingenieure. Anhand von Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung wird insbesondere ein Überblick über die wichtigsten Haftungsgründe und Haftungsfolgen erarbeitet.

Zielgruppe

Architekten und Ingenieure, Auftraggebervertreter, Bauträger.

Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Einordnung des Architektenvertrages Überblick über die einzelnen Haftungstatbestände Die Haftung der Architekten für Mängel Planungsfehler Ausschreibungs- und Vergabefehler Überwachungsfehler Kostenüberschreitung
  • Folgen mangelhafter Werkleistung
Nachbesserung der Architektenleistung Minderung des Architektenhonorars Rücktritt vom Architektenvertrag Schadensersatz
  • Haftungsbeschränkungen
  • Verjährung
  • Sonstige Haftungstatbestände
  • Rückgriffansprüche gegenüber anderen am Bau Beteiligten (Gesamtschuldnerischer Ausgleich)
  • Versicherungsschutz
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